Änderungen der Stadtverordnungen

Nachdem die Stadt Nürnberg bereits im April letzten Jahres eine weitreichende Waffen- und Messerverbotszone rund um den Hauptbahnhof Nürnberg erlassen hat, wurden weitere Verschärfungen beschlossen über die wir euch informieren möchten. Weitere Infos wie auch unsere Sharepics für Eure Social Media Kanäle findet Ihr hier.

Nachdem die Stadt Nürnberg bereits im April letzten Jahres eine weitreichende Waffen- und Messerverbotszone rund um den Hauptbahnhof Nürnberg erlassen hat, wurden weitere Verschärfungen beschlossen über die wir euch informieren möchten.

Durch die Vorweihnachtszeit fanden einige gravierende Änderungen der „Alkoholverbotsverordnung – AlkVVO“, wie auch der „Cannabisverbotsverordnung – CanVVO“ wenig Beachtung. Dies wollen wir ändern.

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Das Übliche

Vorab will gesagt sein, dass die Rote Hilfe aus guten Gründen vom Konsum von Drogen und Alkohol vor und auf politischen Aktionen abrät. Wenn deine Sinne getrübt sind, passieren häufig Fehler, die vermeidbar wären. Das gilt für das Wegpils ebenso wie für „den kleinen“ Joint. Dies stellt für Dich und andere eine Gefahr da und bietet Repression unnötige Angriffspunkte und davon gibt es schon genug. Nun auch über Alk- & CanVVO.

 

Alkohol in der Öffentlichkeit

War bisher das Mitführen von geöffneten Flaschen mit Alkohol in Nürnbergs Grünanlagen und rund um den Bahnhof Nürnberg verboten, gibt es nun einige Änderungen. Das Verbot gilt nicht mehr nur auf den Bahnhofsplatz, Bahnhofstraße, Zentraler Omnibusbahnhof, Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königstor (außerhalb und innerhalb der Stadtmauer) und dazugehöriger Passage.

Siehe Bild 1

 

Verdrängung

Seit langem gibt es eine Verdrängung diverser Personengruppen aus dem Bereich der Innenstadt, v.a der Königstorpassage. Personen, die in der Öffentlichkeit trinken, betteln oder Drogen konsumieren sollen dem Bild eines neuen, sauberen Nürnbergs weichen. Da Wohnraum immer mehr zum Luxus und Kneipenbesuche unbezahlbarer wird, werden alternative Flächen gebraucht. Daher folgt auf die Verdrängung von einem Ort meist der Wechsel an einen anderen Platz. Sichtbare Armut wird somit in unsere Viertel abgeschoben, um die Innenstadt optisch „aufzuwerten“.

 

Der Aufseßplatz I

Die Aufwertung unserer Viertel durch Spekulanten und Verknappung von Wohnraum macht natürlich auch vor der Südstadt nicht Halt. Auf dem Areal des historischen „Kaufhaus Schocken“ entsteht derzeit das „Schocken-Carré“.

Dieses Glück verdanken wir der internationalen Heuschrecke „Ten Brinke“, die der Südstadt dank einer „No-Nonsense Kultur“ und „flacher Organisationsstruktur“ einen eigenen See bescherte.

Seit dem Abriss des Kaufhaus im Jahr 2021 steht die Baugrube voller Wasser. Seit 2025 ist der „Lago di Aufseß“ per Bauzahn von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Ratten, Gestank und Mücken finden trotzdem noch ihren Weg in unsere Nachbarschaft.

 

Der Aufseßplatz II

Genau an diesem Ort treffen nun hochfliegende Pläne vom Edeka Einkaufserlebnis, schicken Neubauten und verarmter Stadtbevölkerung aufeinander. Wenig überraschend sind Freiflächen in der Südstadt Mangelware und rund um den Lago di Aufseß lassen sich Menschen zum Zeitvertreib nieder. Genau dort gilt nun aber ein Verbot für den Alkoholkonsum. Zuwiderhandlungen sind teuer und die Verordnung gibt den Cops Mittel in die Hand die Leute erneut zu vertreiben.

Übrigens gilt das Alkoholverbot nicht auf dem Areal des „neuen Herzen der Südstadt“.

Siehe Bild 2

 

Das Ende des Schwachsinns?

Doch dabei bleibt es nicht. Der Stadtrat weiß natürlich noch einen daraufzusetzen. Seit dem 17.12.2025 gilt nun auch ein „Cannabisverbot“ im Bereich des Hauptbahnhofs. Dieses geht aber noch einen Schritt weiter als die Alkoholverbotszone. Sie gilt nicht nur auf der Innenstadtseite des Bahnhofs, sondern auch in der Südstadt. Die Gunst der Stunde nutzend wurde die Zone direkt auf Celtis- und Karl-Bröger-Tunnel, wie auch das gesamte Areal zwischen Allersbergerstraße und Tafelfeldtunnel ausgedehnt. Davon betroffen sind folglich der komplette Nelson-Mandela-Platz, wie auch der Südstadtpark.

Siehe Bild 3

 

Was bedeutet das?

In besagten Bereich ist nun der Konsum „von Cannabisprodukten“ jeglicher Art verboten, wie auch das Mitführen, „wenn diese den Umständen nach zum dortigen Konsum bestimmt sind“.

Die Unbestimmtheit der Begriffe lädt zur weiten Auslegung durch die eingesetzten Polizeikräfte ein. So wird eine Konsumabsicht insbesondere dann angenommen, wenn:

– Vorbereitungshandlungen für den Konsum erkennbar sind.
– das Cannabis offen neben einer Person liegt.
– eine offenkundige Verweilabsicht der Person besteht.

 

Und warum das Ganze?

„Ziel ist es, auf die gestiegene Gewaltkriminalität im Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs zu reagieren und präventiv gegenzusteuern. Ergänzend zu bestehenden Maßnahmen wie der Alkohol- sowie der Waffen- und Messerverbotszone soll die Cannabisverbotszone dazu beitragen, Gewalttaten zu verhindern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.“

Kennt man. Gewalttätige Kiffer. Gibts in Nürnberg wie Sand am Meer. Am besten alle Wegsperren.

 

Was nun?

Der Verstoß gegen die Verordnung ist glücklicherweise keine Straftat sondern wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Die Strafen hierfür werden sich in der Praxis ergeben. Möglich sind bis zu 1.000€.

Daher denkt in Zukunft auch im Alltag an die Verordnung. Denkt aber besonders bei politischen Veranstaltungen daran das die Entkriminalisierung von Cannabis kein Freibrief für Besitz und Konsum sind. Die Rote Hilfe rät grundsätzlich vom Konsum vor oder auf Aktionen ab.

Feierabendbier oder Joint lassen sich auch danach noch genießen.