Zur Zusammenarbeit mit medizinischem Personal

Info der Roten Hilfe Nürnberg – Fürth – Erlangen zur Zusammenarbeit mit medizinischem Personal. Slides für Euere Social Media Kanäle findet Ihr im Beitrag.

Aus aktuellem Anlass wollen wir uns mit einer Handlungsempfehlung an euch wenden.

Während oder nach Demonstrationen kommt es häufiger dazu, dass eine medizinische Behandlung notwendig ist, sei es nun aus Dokumentationsgründen oder aufgrund einer akuten Verletzung. Dabei sollte folgender Grundsatz beachtet werden: Sag nur das, was für die Behandlung unmittelbar erforderlich ist. Das behandelnde Personal braucht nicht zu wissen, ob die Verletzung von einer Demonstration oder aus einer körperlichen Auseinandersetzung herrührt. Wichtig sind Versicherungsdaten und eine Beschreibung der Art der Verletzung. Alles andere kann im Zweifel nachgereicht werden, euch darf die Behandlung deshalb nicht verweigert werden. Wenn ihr dazu aufgefordert werdet, überlegt euch in Ruhe, was ihr nachträglich angeben wollt. Haltet im Zweifel zuerst Rücksprache mit euren Anwält*innen oder uns. Damit schützt ihr euch und andere. Bei Verdacht auf Straftaten muss medizinisches Personal bestimmte Informationen an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Auch kann eure Versicherung die Übernahme der Behandlungskosten verweigern bzw. versuchen, diese Kosten auf die vermeintlichen Urheber umzulegen. Es gilt: Euer Schweigen und bedachtes Handeln schützen euch und andere.

Slides für Euere Social Media Kanäle findet Ihr hier 1, 2, 3.