Statement des Solikreis Nürnberg zur Nicht-Auslieferung von Gino

Hier könnt ihr ein Statement des Nürnberger Solikreises lesen, in dem auf die Entscheidung der französischen Justiz eingegangen wird, Gino nicht auszuliefern, während Zaid nach wie vor in deutscher Auslieferungshaft sitzt.

Bereits Anfang April konnte man erfahren, dass im Rahmen eines Berufungsverfahrens in Paris geurteilt wurde, unseren Genossen Gino nicht von Frankreich nach Ungarn auszuliefern. Das bedeutet also, dass einem europäischen Haftbefehl hier nicht nachgekommen wird. Die französichen Richter begründeten ihr Urteil mit Verweisen auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 3 – Verbot von Folter und Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren). Sie sehen die Überparteilichkeit der Justiz nicht gegeben und monieren Haftbedinungen, welche mit den europäischen Menschenrechtskonventionen nicht in Einklang zu bringen seien.
Damit führt ein französisches Gericht vor, dass es durchaus möglich ist, die Vollstreckung eines Auslieferungsersuchens nach Ungarn abzulehnen. Das ist – mittlerweile – wohl auch in Deutschland bekannt, denn zumindest bei den deutschen Staatsangehörigen der im sogenannten „Budapest-Komplex“ verfolgten Antifas scheint es so, als wäre eine Auslieferung erstmal vom Tisch.
Frankreich allerdings gewährt dieses Recht einem „Nicht-Franzosen“, jemandem also, der kein Staatsbürger dieser Nation ist.
Die BRD bzw. ihre juristische Abteilung will aktuell allerdings nichts von derlei universalistischen Anwandlungen wissen. Genauer: Zaid sitzt derzeit in Auslieferungshaft in der JVA Köln. Es steht zu befürchten, dass hier – dem momentanen gesellschaftlichen Klima entsprechend – ein Exempel an einem, in Augen des deutschen Staats, „kriminellen Ausländer“ statuiert werden soll.
Der tiefe Rassismus – der einfach mit dazu gehört, hat man erstmal so etwas wie einen bürgerlichen Staat – ist hier ganz offen zur Schau gestellt. Staatsbürger*innen wird mit Verweis auf ihre Staatsbürgerschaft gewährt, nicht in ein Land ausgewiesen zu werden, das im Umgang mit seinen Gefangenen den deutschen Vorstellungen zuwider handelt, wieviel Gewalt und Erniedrigung bei Verstößen gegen die Rechtsordnung denn in Ordnung gehen. Hier muss noch bemerkt werden, dass auch die Nicht-Auslieferung weiterer linker deutscher Staatsbürger erst durch einen Justizskandal – die Auslieferung von Maja trotz Widerspruch des Bundesverfassungsgericht – und den darauffolgenden internen Streitigkeiten zwischen verschiedenen juristischen Einrichtungen der BRD zustande gekommen ist. Für Zaid allerdings gelten andere Regeln. Er ist kein Deutscher, sondern eben „nur“ Geflüchteter mit Schutzstatus.
Aus diesem Grund soll Zaids Fall nicht vor deutschen Gerichten verhandelt werden. Er soll nach Ungarn verbracht werden, um sich dort unter den entsprechenden Bedingungen vor Gericht wieder zu finden, zumindest wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht.
Wir wissen sehr wohl, dass ein Apell an den deutschen Staat, unseren Freund und Genossen bitte von dieser Behandlung zu verschonen, herzlich wenig bringt. Man konnte es in Majas Fall sehen, dass es wohl zumindest von manchen Teilen der deutschen Justiz einen großen Willen gibt, (mutmaßlich) militanten Antifas die schlechtmöglichste Behandlung zu Teil werden zu lassen.
Allerdings meinen wir auch, dass man etwas erreichen kann mit öffentlichem Druck von Unten. Dementsprechend rufen wir alle dazu auf, sich (öffentlich) gegen eine Auslieferung von Zaid zu positionieren. Sprecht über diesen Fall mit euren Genoss*innen/Freund*innen/Bekannten, postet dazu auf Social-Media oder verteilt Infomaterial. Wenn wir viele sind und es schaffen, unserem Widerspruch laut gehör zu verschaffen, können wir vielleicht erreichen, dass sich auch die deutsche Justiz genötigt sieht, eine Entscheidung ähnlich der für Gino in Frankreich zu treffen. Wir werden es nicht zulassen, dass Zaid einfach so nach Ungarn geschickt wird! Es ist für uns vollkommen unerheblich ob Zaid Deutscher ist oder nicht, wir sagen weiterhin: Keine Auslieferung nach Ungarn – von niemandem!