Infolge eines seit einiger Zeit geführten Kampfes gegen eine besonders repressive Einschränkung des Versammlungsrechtes, können wir nun einen Erfolg verkünden.
Die Anmaßung des Ordnungsamt Nürnbergs bezüglich der Gestaltung unserer öffentlichen Versammlungen wurde zurück gewiesen. Die Auflage, dass wir bei Veranstaltungen mehr Redebeiträge als Musik zu spielen haben, ist rechtswidrig.
Wir entscheiden selbst, wie wir unsere Kundgebungen gestalten wollen und welche Mittel wir dabei einsetzen. Das Ordnungsamt hat uns nicht vorzuschreiben, welche oder wie viel Musik wir zu spielen haben!
Dies konnte nun endlich auch rechtlich durchgesetzt werden.
Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat diese Auflage im Bezug auf den alternativen CSD in Nürnberg zurückgewiesen und wir haben für die Durchsetzung beim lokalen Ordnungsamt an anderen Veranstaltungen gesorgt.
Diesen Erfolg gilt es nun zu verstetigen und in ganz Nordbayern durchzusetzen. Daher unsere Bitte an uns:
Wenn im nächsten Veranstaltungsbescheid Eures Ordnungsamtes eine Auflage zur Menge an Musik enthalten ist, schreibt uns.
Wir werden Euch zur Seite stehen und mit einem Musterwiderspruch unterstützen.
Es ist von großer Wichtigkeit diesen Fortschritt konsequent einzufordern, damit die Versammlungsbehörden nicht wieder zu ihrem alten Gewohnheiten übergeben.
Rechte müssen immer wieder aufs Neue erstritten werden und werden uns nicht einfach geschenkt.