An jedem Mittwoch ist an der Straße der Menschenrechte Mahnwache
Wir haben schon über das skandalöse TKP/ML-Verfahren in München berichtet. Nur, weil sie angeblich Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten Leninisten (TKP/ML) sind, wurden zehn türkisch- und kurdischstämmige Aktivist*innen zu drakonischen Haftstrafen verurteilt. Sie erhielten zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren und sechs Monaten. So endete im Juli 2020 nach über vier Jahren eines der größten Polit-Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Der absurde Mammut-Prozess drehte sich um die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation“ nach § 129b StGB. Und das, obwohl die TKP/ML in Deutschland gar nicht verboten ist und auch auf keiner internationalen Terrorliste steht. Worum es ging, waren konkret die Organisation von Veranstaltung oder die Sammlung von Spenden. Normale Vereinstätigkeiten also. Kurz. Es war einzig und allein ihre kommunistische Gesinnung, weshalb die Angeklagten verurteilt wurden.
Aber das Rad der Repression dreht sich trotzdem weiter. Zwei der betroffenen Genoss*innen erhielten nämlich im Winter 2020 unschöne Post. Sie sollten zu „Anhörungen bzgl. geplanter Ausweisung“ erscheinen. Das bedeutet, dass sie durch eine Ausweisung ihre Niederlassungserlaubnis verlieren könnten und womöglich nicht in Deutschland bleiben dürfen. Dann müssten sie tatsächlich in die Türkei ausreisen, wo sie natürlich akut gefährdet wären. Es handelt sich um Dr. Banu Büyükavci und Dr. Sinan Aydin, beide Ärzt*innen aus Nürnberg. Banu, die sowohl Ärztin als auch Psychiaterin ist, erhielt gleich ihre alte Stelle im Klinikum Nürnberg zurück, nachdem eine überlange, fast dreijährige Untersuchungshaft sie aus ihrem Alltag gerissen hatte. Ihr Partner Sinan aber verlor seinen Job.
Solidarität formiert sich – Abschiebung jederzeit zu befürchten
Bis zum 30.12.2020 wurde Banu und ihrem Anwalt von der Stadt Nürnberg Zeit eingeräumt, um darzulegen was für Gründe gegen ihre Ausweisung sprechen. Dies wurde natürlich erledigt. Es folgte noch eine weitere Frist bis Mitte Januar 2021 zur Ergänzung, um weitere Gründe gegen die Abschiebung anzuführen. Auch diese Frist ist nun abgelaufen und seit dem 17.1.2021 kann die Stadt Nürnberg jederzeit eine Entscheidung treffen. Seither musst jeden Tag mit einem Ausweisungsbescheid von der Ausländerbehörde gerechnet werden. Der Widerstand dagegen organisiert sich. Es gibt Aktivitäten von Seiten des Nürnberger Solidaritätsbündnisses, das den ganzen Prozess begleitet hat, sowie von der Gewerkschaft ver.di, weil Banu auch im Landesmigrationsausschuss aktiv ist. Jeden Mittwoch um 17 Uhr findet eine Mahnwache vor dem DGB-Haus an der Straße der Menschenrechte statt.
Kommt am nächsten Mittwoch um 17 Uhr an den Eingang der Straße der Menschenrechte!! Banu wird bleiben!! An jedem Mittwoch ist dort Mahnwache