Hartz IV Sanktionsänderung – 5 Fragen an die organisierte autonomie – Plakataktion im Viertel

AktivistInnen der organisierten autonomie hingen Plakate mit Fragen und Antworten rund um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem Hartz IV Sanktionssystem in Gostenhof auf. Hier der Text:

Anfang November hat das Bundesverfassungsgericht doch Sanktionen über 30% gestrichen aber meine Kürzung von 60% ist immer noch da. Was kann ich machen?

Das Jobcenter wird die Sanktion nicht von sich aus zurücknehmen. Du musst selbst dagegen vorgehen und einen Widerspruch einlegen. Dann wird alles zurückgenommen, was über eine Kürzung von 30% hinaus geht.

Was hat denn das Bundesverfasssungsgericht nun eigentlich genau beschlossen?

Am 05. November entschied das Verfassungsgericht, dass Kürzungen über 30% des Regelsatzes hinaus verfassungswidrig sind, d.h. es gibt keine Kürzung über 30% mehr! Darüber hinaus wurde festgelegt, dass Sanktionen vor Ablauf der dreimonatigen Dauer beendet werden müssen wenn der Grund der Sanktion weg fällt (z.B. ein Papier wird nachgereicht. Dann muss die Sanktion sofort beendet werden)

Das klingt ja schon mal gut aber gibt es da auch einen Haken?

Ja, den gibt es. Das Bundesgericht hat somit nämlich auch beschlossen, dass selbst das mickrige Minimum, das uns vom Staat gewährt wird, noch zu beschneiden ist. Wenn 30% Kürzungen vom Gericht als ausreichend gesehen werden, heißt es, dass es Menschen zuzumuten ist von 290€ monatlich zu leben!

Ihr sprecht davon, das menschenwürdiges Leben so nicht aussehen kann aber was wollt ihr denn?

Wir wollen die Abschaffung des Hartz IV Systems. Aber wir würden da noch viel weiter gehen: wir wollen eine Gesellschaft, in der die Bedürfnisse eines jeden Menschen im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Denkens und Handelns stehen. Im Kapitalismus ist das nicht zu verwirklichen, weswegen wir für eine antikapitalistische Perspektive kämpfen

Das finde ich gut. Wie kann ich selbst aktiv werden?

Schließ dich mit anderen zusammen – deinen NachbarInnen, deinen KollegInnen und anderen Betroffenen. Gemeinsam sind wir stark. Eine konkrete Gelegenheit dafür ist der Stadtteilclub reclaim Gostenhof (4.Samstag im Monat).