Freiheit für die politischen Gefangenen der ATIK

anlässlich des Tages der politischen Gefangenen: Kundgebung Nymphenburger Str. OLG in München am 18.3. um 12:30 h

Treffpunkt zur gemeinsamen Anreise in Nürnberg am Infopoint/Hbf um 08:45 h

TKP/ML-Prozess: Zehn linke AktivistInnen aus der Türkei sind in München angeklagt, drei sitzen noch im Gefängnis

Das Verfahren gegen zehn Linke aus der Türkei vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG), das bereits im Juni 2016 begann, hat Schlagzeilen gemacht. Von „Terroristen“ war in den Mainstream-Medien die Rede, der Fall wurde von Anfang an hoch aufgehängt: Anklage hatte die Bundesanwaltschaft erhoben. Dagegen argumentierten die VerteidigerInnen, dass der ganze Prozess ein Konstrukt sei und eine übergroße Nähe zur Türkei unter Erdogan aufweise. Die Bundesrepublik macht sich zum Erfüllungsgehilfen Ankaras, indem sie unliebsame Oppositionelle, die nach Deutschland geflohen sind, hier verfolgt. Dies belegen die rund 250 Ermittlungsakten des OLG, die größtenteils von türkischen Verfolgungsbehörden bereitgestellt wurden. Doch auch im deutschen Staatsapparat gibt es ein eigenes Interesse, linke Oppositionelle zu verfolgen.

Vorgeworfen wird den angeklagten GenossInnen konkret, Mitglieder der „Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) zu sein. Sie sollen sich der „Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation“ schuldig gemacht haben und sind deshalb nach §129b angeklagt. Die TKP/ML ist eine marxistisch-leninistisch-maostische Partei in der Türkei, die 1972 dort gegründet wurde. In Deutschland ist die TKP/ML jedoch weder verboten noch steht sie auf der EU-Terrorliste. Trotzdem wurden die GenossInnen im April 2015 verhaftet und mussten eine überlange Zeit in Untersuchungshaft verbringen. Inzwischen sind sechs Angeklagte wieder in Freiheit: Mehmet Yeşilçalı seit Dezember 2017 aus gesundheitlichen Gründen und Sinan Aydin, Dilay Banu Büyükavci, Sami Solmaz sowie Musa Demir seit Februar 2018, weil die U-Haft nicht mehr verhältnismäßig war. Der Prozess wird aber fortgesetzt, die Freilassung ist mit Meldeauflagen verbunden. Derweil sitzen noch drei weitere GenossInnen im Gefängnis: Müslüm Elma, S. Ali Ugur und Deniz Pektas.

Die Gefangenen müssen raus aus der U-Haft!

Dass der Staat sieben Angeklagte freilassen musste, ist ein großer Erfolg für die Solidaritätsbewegung. Zahllose Kundgebungen und eine unermüdliche Aufklärung der Öffentlichkeit über das Skandalverfahren haben dies möglich gemacht. Doch es ist längst an der Zeit, ein Ende der Untersuchungshaft für alle Betroffenen zu erkämpfen! Nach so langer Zeit – über drei Jahre! – ist das Einsperren der Genossen selbst nach den Maßstäben dieses Staates nicht mehr zu rechtfertigen. Zumal ihnen in Deutschland keinerlei strafbare Handlungen zur Last gelegt werden. Sie sollen lediglich ganz gewöhnliche Vereinstätigkeiten durchgeführt haben, zum Beispiel die Sammlung von Spenden oder Organisation von Veranstaltungen. Hier steht eine politische Haltung vor Gericht. Ähnlich wie in der Türkei wird unter dem Begriff „Terrorismus“ die Opposition bekämpft. Grundlage dafür sind die sogenannten „Antiterrorparagraphen“ 129a und 129b. Politisch ist der § 129 a/b grundsätzlich zu kritisieren, weil es sich um einen Gummi-Gesinnungsparagrafen handelt. Die Repressionsorgane müssen keine individuelle Tat mehr nachweisen und können Menschen einfach wegen Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer Gruppierung anklagen, die sie als „terroristisch“ eingestuft haben – Überwachungsmaßnahmen inbegriffen. Beim § 129b, also wenn es um „ausländische terroristische Vereinigungen“ geht, kommt verschärfend hinzu, dass die Bundesregierung bestimmt, wer nun „Terrorist“ und wer Freiheitskämpfer ist. Der Bundesinnenminister persönlich ordnet die Verfolgung der Betroffenen an. Genau das ist in diesem Fall geschehen.

Der Prozess ist eine Farce und muss eingestellt werden!

Der Staat versucht im Münchner Verfahren, einen weiteren Präzedenzfall zu schaffen, um künftig weitere emanzipatorische Organisationen und fortschrittliche Bewegungen mit Repression zu überziehen. Wie so oft greift der Staat dabei zunächst eine migrantisch geprägte Organisation an. Er will die türkischen GenossInnen hinter Gittern sehen. Dabei pfeifen sie auch auf ihre eigenen Gesetze, wenn es ihnen in den Kram passt. Dies zeigt sich auch daran, dass Fahrzeuge und Wohnungen per Video überwacht wurden und die Ergebnisse bedenkenlos im Prozess benutzt werden. Weiter stützt sich die Anklage zum größten Teil auf Aussagen der türkischen Behörden. Offenbar hat der türkische Geheimdienst MIT illegal in Deutschland spioniert. Die Informationen wurden von Ömer Köse, dem ehemaligen Leiter der Terrorabwehr bei der Istanbuler Polizei, an die deutschen Behörden geleitet. Dieser Mann wurde inzwischen in der Türkei wegen Beweisfälschungen und illegaler Überwachungen eingesperrt. Ein weiteres „Highlight“ waren grotesk falsche Übersetzungen aus dem Türkischen, die teils sogar den Sinn verdrehten. Alle Verteidigerpost wird von einem Kontrollrichter gelesen. Die Bayerische Justiz schickte sogar sensible Verteidigerpost zum Übersetzen in die Türkei. So erhielt der türkische Staat die Möglichkeit, zuzugreifen. Grund genug, endlich Schluss zu machen mit dieser Prozess-Farce gegen Menschen, die absolut nichts verbrochen haben. Grund genug auch, die unsäglichen Paragraphen 129 a/b endlich abzuschaffen!

Wer sind wir?

Das Bündnis Freiheit für ATIK ist ein Zusammenschluss politischer Gruppen, Parteien und Organisationen aus Nürnberg. Wie die zehn Angeklagten kämpfen wir für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung, für Frieden und Freiheit! Wir lassen uns nicht spalten! Schluss mit der Kriminalisierung linker AktivistInnen! Sofortige Abschaffung der Paragrafen 129, 129a und b!

Bündnis Freiheit für ATIK

https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/

https://www.atik-online.net/

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