Berufung zu Mai 31 abgeblasen

Der Berufungsprozess vom 6.2.19 gegen einen Aktivisten des 31.Mai wurde nicht verhandelt, weil die Berufung im Einverständnis von Staatsanwaltsschaft und Verteidigung zurückgenommen wurde. Es bleibt also bei der erstinstanzlichen Verurteilung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Höhe von 90 Tagessätzen. Angeklagt war der Aktivist zunächst wegen Widerstand, tätlichem Angriff und versuchter Körperverletzung, die Vorwürfe waren jedoch bereits in erster Instanz nicht haltbar. Für Widerstand in Form von angeblichem Herauswinden aus dem Polizeigriff forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung und ging gegen das Strafmaß in Berufung.

Bereits beim letzten Berufungsverfahren ließ sich dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft beobachten. Auch dort forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe wegen Widerstand. Nachdem beide zu wesentlich geringeren Strafen verurteilt wurden, als die Staatsanwaltschaft forderte, ging diese unmittelbar nach dem Urteilsspruch in Berufung. Im Berufungsverfahren konnte sich jedoch in beiden Fällen auf das Zurückziehen der Berufung geeinigt werden. Dass die Aktivist*innen überhaupt verurteilt wurden ist nur mit dem politisch motivierten Verfolgungswillen von Staatsanwaltschaft und Polizei zu erklären. Doch wir wissen schon längst dass wir keine Gerechtigkeit von dem deutschen Rechtssystem zu erwarten haben.

Wir können uns aber auf die Solidarität verlassen. Auch bei diesem Prozess waren wieder zahlreiche Unterstützer*innen gekommen. Die solidarische Prozessbegleitung stärkt die betroffenen Aktivist*innen und baut öffentlichen Druck auf. Deshalb achtet auf Ankündigungen und kommt auch zu den nächsten Prozessen!

Der nächste Berufungsprozess soll im März stattfinden. Achtet auf weitere Ankündigungen.