Am 4. Januar: „Twitter Storm“ für Mumia Abu-Jamal

Am 27. Dezember wurden Mumias Berufungsrechte nach 20 Jahren richterlich wieder eingesetzt, weil die Befangenheit des Richterspruchs von 1998, in dem sämtliche Revisionsmöglichkeiten zugunsten einer schnellen Hinrichtung verworfen wurden, nachgewiesen werden konnte. Eine Berufung blieb jedoch der letztmögliche Weg, um all das inzwischen vorhandene Beweismaterial zugunsten von Mumia, welches nie zur Sprache kam, endlich in ein Gerichtsverfahren einzuführen. Im Tauziehen um Gerechtigkeit besteht jedoch die Befürchtung, dass Bezirksstaatsanwalt Krasner seinerseits Rechtsmittel einlegt, um das winzige Fenster für Mumias Freiheit, welches sich aufgetan hat, wieder zu schließen. Aus diesem Grund ruft die US-Solibewegung für Mumia zur massiven Unterzeichnung einer Petition und für 4. Januar zu einem regelrechten „Twitter Storm“ auf, um das zu verhindern.