Schafft Rote Hilfe – Solidarität darf nicht kriminalisiert werden!

Auch als organisierte autonomie (oa) stellen wir uns hinter die folgende…

„Gemeinsame Solidaritätserklärung von Gruppen und Initiativen aus Nürnberg – Fürth – Erlangen.

Pressemeldungen zufolge plant das Bundesinnenministerium ein Verbot des strömungsübergreifenden linken Solidaritätsvereins „Rote Hilfe e.V.“. Mit Verweis auf angeblichen „Extremismus“ soll diesem demnach die politische Arbeit untersagt werden.

Wir stellen hierzu fest: Die Arbeit der Roten Hilfe e.V. ist legitim.

Die Rote Hilfe e.V. ist ein offener, pluraler Verein für alle linken Initiativen und sozialen Bewegungen. Sie gibt Hilfestellung im Fall von Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen. Zum Beispiel vermittelt sie Anwält*innen oder leistet finanzielle Unterstützung, damit Aktivist*innen nach einem langwierigen Verfahren nicht vor dem Ruin stehen.

Egal ob Widerstand gegen Zwangsräumungen, Abschiebelockaden, Engagement gegen Rechts, Streiks, der Kampf gegen das Patriarchat oder die Forderung nach Freilassung von in Deutschland vor Gericht stehenden türkisch-kurdischen Oppositionellen: Die Rote Hilfe e.V. steht an der Seite der Betroffenen und bündelt die Solidaritätsarbeit für diese.

Gerade in Zeiten, in denen reaktionäre Kräfte in der Offensive sind und repressive Sicherheitspolitik den politischen Diskurs bestimmt, ist die Arbeit der Roten Hilfe e.V. notwendiger denn je.

Wir sagen „Nein!“ zu einem möglichen Verbotsverfahren und solidarisieren uns ausdrücklich mit der Roten Hilfe e.V.“ 

Wir ordnen diesen Vorstoß in den aktuell laufenden reaktionären Vormarsch ein, auf den eine revolutionäre Offensive folgen muss!