1. Berufungsverfahren gegen M31-Aktivistin am 8.10.

Am 8.10. steht das erste Berufungsverfahren gegen eine Aktivistin vom 31.Mai an. In erster Instanz wurde die Aktivistin wegen Widerstand, tätlichem Angriff, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung zu 9 Monaten auf 3 Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 1200€ verurteilt.
Der Fall erregte schon im Vorfeld große Aufmerksamkeit, weil nach der jungen Frau mittels einer Öffentlichkeitsfahndung gesucht wurde. Und das, obwohl der „geschädigte“ Polizist die Aktivistin anhand des Videomaterials zweifelsfrei identifizieren konnte. Wir verurteilen sowohl die Öffentlichkeitsfahndung, die das Leben der jungen Frau massiv beeinträchtigte, als auch die hohe Verurteilung aller Anklagepunkte. Lasst uns diese Verurteilungen nicht hinnehmen und uns weiterhin entschlossen und solidarisch der Repression entgegenstellen. Solidarität ist kein Verbrechen! Kommt zum öffentlichen Prozess gegen die Aktivistin vom 31.Mai und zeigt ihr, dass sie auch vor Gericht nicht alleine ist!
Treffpunkt für die solidarische Prozessbegleitung ist um 12.45 vor dem Landgericht Nürnberg.