Solidarität mit den Aktivist*innen vom 31.Mai 2017!
Solitreffpunkt 21.09.2018 8:15 Uhr vorm Amtsgericht Nürnberg
An diesem Tag stellten sich mehrere hundert Menschen vor dem Berufschulzentrum am Berliner Platz entschlossen und solidarisch der versuchten Abschiebung des Berufsschülers Asif N. entgegen.
Am 21. September findet erneut ein Prozess gegen zwei Aktivist*innen am Amtsgericht Nürnberg statt. Seit Jahren engagieren sich beide auch im 8. März-Bündnis. Sie kämpfen mit uns gegen patriarchale Unterdrückung und setzen sich für Emanzipation und Feminismus ein. Nun stehen beide im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an den Protesten des 31. Mai 2017 vor Gericht. mehr Infos über den 31.Mai 2017 und Updates
Asif sollte nach Afghanistan abgeschoben werden, einem Land in dem seit Jahrzehnten Krieg herrscht. Kurz vor dem Abschiebeversuch kamen erneut 150 Menschen bei einen Bombenanschlag ums Leben. Den Versuch sein Leben zu schützen beantwortete die Polizei mit einem gewalttätigen Einsatz , bei dem zahlreiche Teilnehmer*innen des Protestes verletzt wurden. Das Ereignis löste ein mediales Echo aus und hinterließ zunächst Fassungslosigkeit über das Ausmaß der Polizeigewalt. Von Seiten der Polizei und des Innenministeriums jedoch folgte eine Kriminalisierung der Proteste, welche die Courage der Aktivist*innen zu diffamieren versuchte. Zahlreiche Prozesse fanden bereits statt, bei allen kam es zu Verurteilungen mit absurd hohen Strafen. Wir finden jedoch, dass ihr antirassistisches Engagement an diesem Tag unerlässlich war. Gerade als Feminist*innen sehen wir uns aktuell besonders in der Verantwortung ganz klar antirassistische Position zu beziehen.
Der rechte Vormarsch der letzten Jahren hat hier und in Europa in den unterschiedlichsten Teilen der Gesellschaft seine Spuren hinterlassen. Die kläglichen Reste des seit 1993 nur noch dürftigen Asylrechts sind seit 2015 bis zur faktischen Nicht-Existenz ausgehöhlt worden. Neben etlichen weiteren rassistischen und repressiven Gesetzesänderungen, welche dieses Jahr in dem neuen Polizeiaufgabengesetz gipfelten, wird eine rechte Hetze auf medialer und gesellschaftlicher Ebene betrieben. Oftmals unter dem Deckmantel eines bürgerlichen Anstrichs konnten rechtsradikale Organisationen und Parteien ihre Werte in die gesellschaftliche Norm rücken. Hierbei wird nicht einmal davor zurückgeschreckt sich scheinbar emanzipatorischer Ideen zu bedienen, um sie für die eigenen Interessen zu instrumentalisieren. So geschehen etwa in den Reaktionen auf die Kölner Silvester-Nacht 2015. Nach den schwerwiegenden Vorkommnissen in dieser Nacht, wurde unter vermeintlich feministischen Bestrebungen eine Welle der rassistischen Hetze losgetreten, welche bis heute anhält. Die durch diesen Vorfall ausgelöste Debatte über sexistische Gewalt wurde meist von der Vorstellung dominiert, dass das Problem ein von außen nach Europa gebrachtes sei. Die Täter wurden zu nordafrikanischen Männern gemacht und die Opfer zu deutschen Frauen. Ob unter den Betroffenen vielleicht auch migrantische Frauen* waren, schien für die öffentliche Wahrnehmung nicht relevant zu sein. Genauso wenig, die Tatsache, dass diese patriarchale Form der sexistischen Gewalt schon immer Teil der deutschen, so wie jeder anderen patriarchalen Gesellschaft war und seit jeher leider Teil einer jeden Massenveranstaltung.
Seit Köln wurden aus dem rechtsradikalen Raum immer wieder Vorfälle sexualisierter Gewalt für rassistische Hetze missbraucht. Aktuell lässt sich dies bei den Neonaziausschreitungen in Chemnitz beobachten. Bereits wenige Stunden nach bekannt werden des gewaltsamen Todes des Daniel H., wurde ein Gerücht im Netz verbreitet um die Situation weiter an zu stacheln. Demnach soll Daniel H. vor seinem gewaltsamen Tod versucht haben zwei Frauen* in seiner Begleitung vor dem übergriffigen Verhalten der Tatverdächtigen zu schützen. Sowohl Polizei, Landesregierung als auch eine*r der Zeug*innen, welche angeblich dem Übergriff ausgesetzt war, konnten diese Behauptung als Falschmeldung entlarven.
Das heraufbeschworene Bild vom fremden männlichen Täter sowie vom weiblichen weißen bzw. einheimischen Opfer ist kein Neues. Diesem wurde sich bereits zu Kolonialzeiten neben vielen anderen rassistischen Bildern vielfach bedient, um patriarchale Eigentumsverhältnisse zu schützen und die Kolonialherrschaft zu legitimieren. Auch heute spielt hierbei die Aufrechterhaltung von Eigentums-, bzw. Machtverhältnissen eine Rolle. Denn hier wird ganz klar differenziert zwischen der sexistischen Gewalt von „außen“ und derjenigen, welche von Weißen bzw. Deutschen begangen wird, oft in den eigenen vier Wänden. Somit geht es letztlich nur darum den eigenen patriarchalen Machtanspruch gegenüber den Fremden zu sichern, anstatt tatsächlich Sexismus zu bekämpfen.
Aus feministischer Sicht ist Sexismus immer zu bekämpfen, egal von wem begangen, getragen oder reproduziert. Eine Kulturalisierung von Sexismus trägt nur dazu bei diesen zu relativieren und sexistische sowie rassistische Ausgrenzung zu stärken. Es ist unerlässlich, dass wir uns als Feminist*innen ganz klar antirassistisch positionieren und uns solidarisch mit allen Betroffenen von patriarchaler und auch rassistischer Gewalt zeigen. Und somit auch mit denjenigen unter uns, welche sich gesellschaftlichem und staatlichem Rassismus aktiv entgegen stellen und daher einer massiven Kriminalisierung ausgesetzt sind.
Daher rufen wir zur solidarischen Prozessbegleitung am 21. September 2018 im Nürnberger Amtsgericht auf!
Lassen wir sie nicht allein! Zeigen wir uns solidarisch!
Feminismus bleibt antirassistisch!
Weg mit dem Polizeiaufgabengesetz!
Weg mit den reaktionären Flüchtlingsgesetzen!