Prozessüberblick zum bisherigen Stand des Verfahrens um einen Aktivisten des 31.Mai

Am 04.04.2018 begann der nun 2. Prozess gegen einen Aktivisten der sich bei der versuchten Abschiebung eines Berufsschülers von der B11 am 31. Mai 2017 solidarisch verhielt und Opfer des Kriminalisierungsbemühungen seitens Polizei, Staatsanwaltschaft und des bayrischen Innenministeriums wurde. Es wird ihm vorgeworfen sein Fahrrad „mit Kraft“ geschoben zu haben und damit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriff und versuchte Gefangenenbefreiung begangen zu haben. Nachdem nun bereits mehrere Verhandlungstage vorüber gingen und weitere Verhandlungstage anberaumt wurden wollen wir, das Bündnis Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen einen kurzen Überblick über den bisherigen Verfahrensstand geben:

Der erste Gerichtstermin wurde durch eine Solidaritätskundgebung an der mehr als 100 Menschen teilnahmen am Amtsgericht vor dem Prozessbeginn begleitet. Im Anschluss bildete sich eine lange Schlange vor dem Gerichtsgebäude, da die Justizbeamt*innen bei der von der vorsitzenden Richterin angeordneten verschärften Sicherheitskontrolle einen raschen Zugang zum Gerichtsaal durch ihre Lahmarschigkeit verschleppten. Der viel zu kleine Verhandlungsraum bot dann zudem bei weitem nicht ausreichend Platz für die vor Ort anwesende kritische Öffentlichkeit.

Wie in derartigen Prozessen üblich waren lediglich Polizei- und Staatschutzzeug*innen durch das Gericht geladen. Noch bevor diese vor Gericht aussagten, erfolgte eine eindrückliche Prozesserklärung des Angeklagten, in der vor allem auf die von imperialistischen Interessen und Kriege geprägte Geschichte, wie Gegenwart der afghanischen Bevölkerung eingegangen wurde und sich daraus die Notwendigkeit zu Widerstand gegen Abschiebungen ableiten ließ. Die Verteidigung stellte im Anschluss mehrere Beweisanträge. So wurde dem Gericht nahegelegt eine zu vermutende Grundgesetzwidrigkeit der §§113/114 StGB – Widerstand und tätlichen Angriff prüfen zu lassen. Des weiteren wurde dargelegt, dass der Polizeieinsatz weder in Bezug auf die Abschiebung noch auf den Angriff auf die Versammlung juristisch legal war. Die Verteidigung beantragte auch eine Vielzahl weiterer Zeug*innen zu hören. Die folgenden Aussagen der Polizist*innen widersprachen sich in vielen Punkten. Erwähnenswert war, dass es ihnen nicht möglich war auch nur einen „Geschädigten“ der vermeintlichen Tathandlung zu benennen. Es wurde auch deutlich warum die internen Ermittlungen gegen Beamt*innen wegen Körperverletzungen im Amt eingestellt wurden, denn Polizist*innen wurden auf solche Vorkommnisse schlicht durch niemanden befragt. Irritation entstand bei der Befragung des vermeintlich die Ermittlungen gegen Protestierende leitenden Staatschutzbeamten, dieser bestritt die Ermittlungen zu leiten konnte aber auch nicht sagen wer denn überhaupt leitende*r Ermittler*in sei. Ansonsten war er am Tag selbst gar nicht vor Ort. Der erste Verhandlungstag wurde an dieser Stelle unterbrochen und vorerst drei weitere Verhandlungstermine anberaumt.

Zu Beginn des zweiten Prozesstages machte zunächst der die Abschiebung durchführende Polizist seine Aussage. Auch er konnte keine verletzten Kolleg*innen benennen. Es wurde deutlich das dem von der Abschiebung Betroffene keinerlei Unterlagen zu dem „Verwaltungsakt“ im Vorfeld übergeben wurden, also er erst nach dessen Vollzug im Polizeigewahrsam schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Laut dem Zeugen handelte es sich bei der Abschiebeblockade um eine Versammlung, die nicht durch die Polizei aufgelöst wurde und daher eigentlich unter dem Schutz des Versammlungsrechts stand. Damit hätte eine Räumung der Sitzblockade vor dem Polizeiauto, so wie Geschehen, nicht ohne Ankündigung stattfinden dürfen. Der Zeuge schilderte das nach Räumungsbeginn die Leute abgelenkt waren und so der von der Abschiebung Betroffene in ein anderes Polizeiauto gezerrt werden konnte. Von der Verteidigung gefragt ob es sich dabei um ein gezieltes Ablenkungsmanöver handelte, erwiderte der Polizist sinngemäß, zu Einsatz taktischen Erwägungen mache er keine Aussage. Im Laufe der weiteren Befragung wurde festgestellt, dass der Angeklagte zwischen zwei Polizeiautos stand, zwischen denen ein „Korridor“ durch Gewalt „frei gemacht“ wurde und die Polizist*innen ihn dabei letztlich überrannten. Hierbei erlitt der Aktivist mehrere Verletzungen wie ein Attest und Videos belegen.

Die zweite Zeugin, eine Pfarrerin von der Berufsschule angrenzenden evangelischen Kirchengemeinde, erschien mit anwaltlichem Zeugenbeistand zu ihrer Aussage. Sie hatte dem Gericht ein von ihr gefilmtes Video des Geschehens zur Verfügung gestellt. Bei dessen Sichtung zeigte sich, dass ein Polizist mehrmals auf den Angeklagten einschlug. Eine Tathandlung seinerseits war nicht zu sehen. Weiter berichtete sie, war es bis zu dem Eintreffen eines Einsatzzuges aus Erlangen friedlich, erst als dieser die Versammlung attackierte sei die Situation eskaliert. Die Richterin erkundigt sich, warum die Zeugin mit Beistand erschienen sei, daraufhin erzählte die sichtlich verunsicherte Zeugin von einem Polizeiverhör durch das Landeskriminalamt bei dem sie sich wie eine Beschuldigte vorkam und ihr nahe gelegt wurde ihre öffentliche Darstellung des Polizeieinsatzes zu „überdenken“. Diese Zeugenvernehmung sei im Rahmen der internen Polizeiermittlung erfolgt, wobei sie zu Verhalten von Polizist*innen nicht befragt wurde. Stattdessen wurde ihr ein Bild der Sitzblockade mit den Worten vorgelegt: „Sie solle mal davon ausgehen, dass die hier alle Gewaltbereit wären“ und „Ob sich unter dieser Annahme ihre Sichtweise nicht ändern würde.“ Mit dieser Erfahrung erklärte sie ihren Entschluss einen Zeugenbeistand bei der Verhandlung hinzuzuziehen. Damit endete der Prozesstag.

Im Rahmen des Folgetermins wurden die beiden Kolleg*innen der Pfarrerin geladen, auch sie waren am 31. Mai vor Ort des Geschehens. Die Aussagen stützten im wesentlichen die Darstellung der Verteidigung und ihrer Kollegin. Der Dekan der Gemeinde sprach von einer „Pattsituation“ bei der die Polizei nur mit Gewalt ihr Einsatzziel hätte erreichen können und es dann auch so versuchte, woraufhin die Situation erst eskaliert sei. So wäre nach Eintreffen des Erlangener Einsatzzuges sofort Klar gewesen, dass es nun zur Eskalation käme. Wie auch der Dekan wurde die folgende Zeugin zu dem LKA verhör vernommen. Auf die Frage der Verteidigung, ob sie sich in dem fast dreistündigen Verhör manipulativ befragt gefühlte hätte, bejahte sie und schilderte den Eindruck gehabt zu haben es wäre mehr um ihre Gesinnung als um den Polizeieinsatz gegangen, vor allem weil auch sie nicht zum Agieren der Beamt*innen befragt wurde.

Der Prozesstermin vom 28.05. begann trotz der morgendlichen Uhrzeit unter umfangreicher kritischer Prozessöffentichkeit. Es wurde zum Termin lediglich ein Zeuge befragt. Der Mitarbeiter des bayrischen Flüchtlingsrats war am Tag selbst vor Ort und konnte sich daran erinnern, das trotz seiner langjährigen Erfahrung mit polizeilichem Umgang mit Protest, keinen derart harten von der Polizei eskalierten Einsatz erlebt hätte. Er schilderte wie auch die anderen Zeug*innen der vorigen Prozesse den Ausgangspunkt der Eskalation, durch das Eintreffen des Erlangener Einsatzzuges und dessen Angriff auf den Protest. Weiter berichtete er wie während der Räumung der Sitzblockade immer wieder laute Schmerzensschreie der Protestierenden wahrzunehmen gewesen seien. Die Vorsitzende Richterin erwiderte daraufhin das manche Kinder ja schon das schreien anfingen, wenn man sich vor sie stelle und „Du, Du, Du“ mache. Sie stellte weiter mit Eifer kritische Rückfragen an den Zeugen, wie sie es bisher bei keinem der Polizeizeugen tat. Einen Angriff auf Polizist*innen hatte der Zeuge zu keinem Zeitpunkt mitbekommen.

Beim Folgetermin zum 6.06. wurde der Zugführer der Erlangener Einheit gehört. Zuvor wurde durch die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens beantragt. Begründet wurde der Antrag im Kern mit der anzunehmenden fehlenden Rechtsgrundlage der Räumung und fehlender geschädigter der Tathandlung. Die vom neu eingesetzten Staatsanwalt, unter anderem mit der Begründung jedoch abgelehnt wurde, es sei nicht ausschlaggebend, dass sich nach Meinung der Verteidigung bisher noch keine geschädigte Person einer vermeintlichen Tathandlung ausfindig machen ließ. Bei diesem handelt es sich um den gegen die Protestierenden im Zusammenhang mit dem 31. Mai leitenden Gesamtermittler der Staatsanwaltschaft. Der Zugführer schilderte den Angriff auf die Sitzblockade ohne auf Details einzugehen und Rückfragen der Richterin ausgesetzt zu sein. Er wisse auch nicht ob es sich um eine Versammlung gehandelt hätte und eine Räumungsankündigung habe es nicht gegeben. Es sei ihm mehrmals aufgefallen, dass der Angeklagte in der nähe des Polizeieinsatzes stand, weiteres konnte er zu ihm nicht aussagen. Auf die Rückfrage der Verteidigung ob es nicht sein könne, dass der Polizeinsatz dort begann wo der Angeklagte stand und er einfach überrannt worden sei, erwiderte er lapidar „ja, oder eben so“. Im Verlauf seiner Darstellung war auffallend, dass er von den Protestierenden wiederholt von „den Gegnern“ sprach. Auf eine kritische Rückfrage der Verteidigung an den Beamten kommentierte die Richterin diese mit den Worten „die Hoffnung stirbt wohl zuletzt“.

Es folgen weitere zwei Prozesstage die wir weiter mit Solidaritätskundgebungen, Pressearbeit und kritischer Prozessöffentlichkeit begleiten werden. Der nächste Prozesstag findet am 20.06. um

11 Uhr am Amtsgericht Nürnberg im Sitzungsaal 28 statt.

drucken | 18. Juni 2018 | organisierte autonomie (OA) Nürnberg

Terminkalender

Freitag, 01.12.2023

Wir sind alle Antifa. AAB-Solitresen am Freitag, 1.12.23 ab 19 Uhr in der Schwarzen Katze

Veranstaltung anlässlich der aktuellen §129-Verfahren in Nürnberg. Stadtteilladen Schwarze Katze, Untere Seitenstr. 1, Nürnberg geöffnet ab 19 Uhr, Beginn 20 Uhr Schon im vorigen Jahrtausend gab es Repression gegen Linke mithilfe des §129: Bildung einer Kriminellen Vereinigung. Wie wurde damals politisch damit umgegangen? Was können wir heute tun. Durch glückliche Umstände noch lebende Zeitzeugen berichten und stehen Rede und Antwort. Alle, die im Nachbarschaftshaus zur Veranstaltung mit dem Titel "Das ist unser Haus" gehen wollen, sind eingeladen im Anschluss in die Schwarze Katze zu kommen. Beim Solitresen des Antifaschistischen Aktionsbündnisses kosten alle Getränke einen Euro mehr als normal. Der Erlös geht in die Antifa-Soliarbeit.
Freitag, 01.12.2023

Film, Vortrag, Diskussion: Kollektive Kämpfe um Wohnraum - zwischen Hausbesetzung und Enteignung

Freitag, 01.12.2023 || 19 Uhr || Nachbar­schafts­haus Gostenhof || Adam-Klein-Straße 6 || Nürnberg Das ist unser Haus Vier Jahr­zehn­te nach der Haus­be­set­zungs­bewegung der 1980er Jahre gehört die Wohnungsfrage zu den bren­nen­dsten Pro­ble­men der Zeit. Die Veranstaltung beleuchtet mit his­to­ri­schen Film­aus­schnit­ten die dra­ma­ti­schen Er­eig­nis­se um die Be­set­zung­en 1980/81 in Nürn­berg. Zeit­zeug­­*in­nen er­in­nern sich und diskutieren über aktuelle Kämpfe. Ziele und Mittel der damaligen Be­we­gung­en zur Woh­­­nungs­frage werden auf­gezeigt und die Frage gestellt: Welche Chance auf Ver­än­de­rung bieten die Initiativen der Gegenwart Rückblende: Weihnachten 1980 Jugendliche besetzen ein Haus in der Nürn­berger Jo­han­nis­stra­ße. Am 5. März 1981 findet im selbstverwalteten Zentrum KOMM eine Film­ver­an­stal­tung zur Be­set­zungs­be­we­gung in Ams­ter­dam statt. Nach der folgenden Spon­tandemo werden 142 KOMM-Be­su­cher*innen ver­haf­tet und wo­chen­lang ein­gesperrt. Damals wie heute ist der Kampf um Wohn­raum eine wich­ti­ge ge­sell­schaft­liche Aus­ein­andersetzung. Wohnen ist ein E­xis­tenz­recht, un­ter­liegt im Ka­pi­ta­lis­mus aber den Lo­gi­ken des "freien Marktes", d.h. der Spe­kulation und des Profits. Immer wieder gibt es aber auch Ansätze der kol­lek­tiv­en An­eig­nung von Wohn­raum, sei es ü­ber Bür­ger­ent­schei­de, Ge­nos­sen­schafts­i­ni­tia­ti­ven oder Haus­be­setz­un­gen. Die Veranstaltung stellt die Geschichte von Kämpfen um Wohnraum und deren Aktualität in Nürnberg dar: - Die Medienwerkstatt Franken zeigt historische Filmausschnitte zu den Haus­be­setzungen der 1980er Jahre - Zeitzeug*innen erinnern an die Ereignisse von damals und stellen die Frage nach dem Stand der Kämpfe heute - Dr. Armin Kuhn ist Referent für Mieten, Wohnen und Organisierung der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Er befasst sich mit politischen Ansätzen und Strategien von damals und heute Weitere Diskussionsbeiträge: - Die Organisierte Autonomie Nürnberg steht für antikapitalistische MieterInnenkämpfe, Stadtteilarbeit und den Widerstand gegen Gentrifizierung in Gostenhof und anderswo. - Das Kultur- und Wohnprojekt Krähengarten berichtet über Ziele und Praxis des Mietshäusersyndikats. Was tun? An die Geschichte anknüpfend wollen wir aktuelle Per­spek­ti­ven entwickeln: Welche kollektiven Kämpfe um Freiräume und kollektive Wohnformen gibt es bzw. spielen aktuell eine Rolle? Z.B. - Die Volksbefragung Deutsche Wohnen & Co Enteignen - Die Bewegung Recht auf Stadt - Aktionen gegen Gentrifizierung - Politik gegen Zwangsräumungen - Initiativen, die dem Markt Wohnraum entziehen, wie das Mietshäuser Syndikat - Progressive Genossenschaftsmodelle Kämpfe für sozialen Wohnungsbau Wie hängen diese Kämpfe mit der aktuellen Krise zusammen, in der gutes Wohnen, Heizen, Überleben immer schwieriger wird? Können aus diesen Initiativen Kräfte entstehen, die uns und die Welt ver­än­dern? Das wollen wir mit euch diskutieren Veranstaltende: Arbeitskreis Erneuerbare Gesellschaft; Medienwerkstatt Franken; Radio Z & Rosa Luxemburg Stiftung Bayern - Kurt Eisner Verein
Freitag, 15.12.2023

Jahresendzeitgala der Antifa-Aktionskneipe '23

Die Jahresendzeitgala wird am Freitag, den 15.12., ab 18:00 Uhr ihre Türen öffnen. Ab 19:00 Uhr startet das Programm im Stadtteilladen Schwarze Katze (untere Seitenstrasse 1, NBG). Tickets könnt ihr euch unter anderem montags im Stadtteilladen Schwarze Katze kaufen. 10 Euro Spendenempfehlung. Auf Insta erfahrt ihr, wenn es die Karten auch wo anders gibt. Es ist wieder soweit… Die jährliche AAK (Anti-) Weihnachtsfeier steht vor der Tür! Es wird neben veganen Essen, Glühwein und dem Jahresrückblick auch ein bombastisches, kulturelles Programm geben. Deko, Kerzen und Kitsch werden euch (natüüüürlich mit ironischster Distanz) in eine vorweihnachtliche Stimmung versetzen. Mehr Infos in Kürze. Aber auch wenn ihr nicht an den Weihnachtsmann oder das Christkind glaubt, bringt viel viel viel Kleingeld mit, da ein nicht unerheblicher Teil unserer politischen Arbeit über diesen - jedes Mal legendären Abend - finanziert wird. Das offene Antifatreffen wird im Dezember daher ausfallen. Trotzdem einer der besten Abende uns kennen zu lernen! Infos über die Antifa-Aktionskneipe
Youtube | Instagram | antifaak161 (äääät) riseup.net
Was macht die Antifa Aktionskneipe?
Beispiele: Mobivideo zum 8.März ’23 / Jahresrückblick 2021 / Satire zur Bundestagswahl / Podcast zum Tag gegen Gewalt an Frauen / Antifa-Stadtrundgang / Aktion gegen AfD Landtagswahlstand / Demo „Keine rechte Hetze in unserem Viertel!“ / Gemeinsamer Treffpunkt für revolutionäre 1.Mai-Demo / Aktion zum TagX NSU-Prozess / Aktion gegen CSU Parteitag / Aktion gegen AfD-Infostand / Fahrt zur Demo: Memmingen sieht rot / Alle Aktionen chronologisch auf der Redside Was ist die Antifa Aktionskneipe: Der rechte Vormarsch in der BRD geht weiter voran. Am offensten zeigt sich diese Entwicklung an den Wahlerfolgen der AfD und Gesetzesverschärfungen, wie die neuen Polizeiaufgabengesetze. Die Bundesregierung schaffte das Asylrecht quasi ab, sperrt Geflüchtete in Lager und schiebt in Kriegsgebiete ab. Parallel dazu werden täglich Menschen von Nazis und RassistInnen angegriffen. Überall formieren sich rechte Bürgerwehren und rechter Terror wird zu einer immer größeren Bedrohung. Deswegen gewinnt antifaschistischer Widerstand gegen diese Zustände an enormer Bedeutung. Wir wollen deutlich zeigen und klar machen, dass wir diese reaktionäre Offensive nicht unbeantwortet lassen. Wir lassen uns nicht durch Rassismus und Sexismus spalten, sondern müssen gemeinsam als unterdrückte Klasse für eine befreite Welt kämpfen. Wir müssen uns entscheiden, ob wir in einer Welt des Faschismus und Unterdrückung leben wollen oder in einer Welt der Solidarität und Gerechtigkeit. Wenn auch du die Schnauze voll hast und aktiv gegen Nazis und FaschistInnen werden willst, dann komm zur Antifa-Aktionskneipe! Jeden dritten Freitag im Monat ab 19:00 Uhr veranstalten wir ein offenes Treffen, mit dem Ziel, uns gemeinsam zu informieren, auszutauschen und aktiv zu werden. Lernen wir uns kennen, schließen wir uns zusammen und machen wir uns gemeinsam stark gegen Rassismus, Faschismus, Patriarchat und Kapitalismus!