Für die sofortige Zurücknahme des öffentlichen Fahndungsaufrufs und den Stopp der Weiterverbreitung!

Folgenden Text hat das Bündnis „Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen“ zur Unterstützung herum geschickt:

Wenn ihr die Forderung unterschreiben wollt, sendet bitte eine Mail an presseteam.mai31@riseup.net

Am 11. Januar wurde auf nordbayern.de ein Fahndungsaufruf veröffentlicht. Darin wird eine junge Frau gesucht, die öffentlich dafür angeprangert wird, am 31. Mai im Rahmen einer Blockade gegen die Abschiebung eines jungen Afghanen an einer Nürnberger Berufsschule, vermeintlich eine 0,5l PET Weichplastikflasche auf einen Polizisten geworfen zu haben.

Dieses Vorgehen ist ein Skandal, gleicht einer öffentliche Vorverurteilung und entbehrt somit jeder Verhältnismäßigkeit. Öffentliche Fahndungen müssen von RichterInnen abgesegnet werden und es stellt sich die Frage, warum diese bei solch einem schwachen Vorwurf erteilt wurde. Der angeblich getroffene Polizist war zu jedem Zeitpunkt dienstfähig. Auch der Republikanische Anwaltsverein verurteilt dieses Vorgehen scharf: 

»Die angeordnete Öffentlichkeitsfahndung steht in keinem Verhältnis zu der damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung der betroffenen Person. Das Gesetz schreibt für das Veröffentlichen von Bildern Beschuldigter vor, dass das Gewicht der Straftat so groß sein muss, dass der intensive Eingriff in das Persönlichkeitsrecht angemessen ist. Dies ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall, so dass eine eklatante Missachtung der Unschuldsvermutung vorliegt«, so RAV-Anwalt Ziyal.

Erklären lässt sich dieses Vorgehen eher über eine politische Motivation. Im Bezug auf den 31. Mai legt das bayerische Innenministerium einen Ermittlungseifer an den Tag, der seines Gleichen sucht. Der Protest gegen die Abschiebung war legitim und notwendig. Die von ZeugInnen und Betroffenen hierbei erlebte und geschilderte Polizeigewalt wird von Seiten des Innenministeriums jedoch konsequent geleugnet und statt dessen Betroffene reihenweise zu TäterInnen stilisiert und nun sogar öffentlich an den Pranger gestellt. Es wird in das Leben und in die Privatsphäre einer Person ohne Not eingegriffen und ihr somit sämtliche Persönlichkeitsrechte aberkannt.

Wir rufen sämtliche Medienschaffenden auf, sich nicht zum verlängerten Arm solcher Praktiken machen zu lassen und sich an dessen Weiterverbreitung nicht zu beteiligen. Von nordbayern.de fordern wir die Rücknahme der Veröffentlichung.