Prozess gegen AntifaschistInnen

Mo, 25.04.16, 07:45 Uhr

Am 23.01.2015 fand eine Veranstaltung der rassistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) in der Gaststätte „Lederer-Kulturbrauerei“ in Gostenhof statt. Nun wird einigen AntifaschistInnen vorgeworfen, sie hätten diese Veranstaltung gestört, die Veranstalter beleidigt und Kneipeninventar beschädigt. So sind schon drei Strafbefehle in Höhe von 1800 und 2700 Euro verschickt worden. Weiteren sechs GenossInnen soll jetzt der Prozess wegen „Schwerem Hausfriedensbruch“ gemacht werden. Vier davon erwartet am Montag, den 25.04., die Verhandlung; gegen die anderen beiden wird anderweitig weiter ermittelt.

rote-hilfeAm 23.01.2015 fand eine Veranstaltung der rassistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) in der Gaststätte „Lederer-Kulturbrauerei“ in Gostenhof statt. Nun wird einigen AntifaschistInnen vorgeworfen, sie hätten diese Veranstaltung gestört, die Veranstalter beleidigt und Kneipeninventar beschädigt. So sind schon drei Strafbefehle in Höhe von 1800 und 2700 Euro verschickt worden. Weiteren sechs GenossInnen soll jetzt der Prozess wegen „Schwerem Hausfriedensbruch“ gemacht werden. Vier davon erwartet am Montag, den 25.04., die Verhandlung; gegen die anderen beiden wird anderweitig weiter ermittelt.
Dieser Angriff auf antifaschistische Politik stellt einen weiteren Baustein in der Kriminalisierung derselben dar und offenbart erneut die hässliche Fratze der deutschen Justiz, die bei verbrecherischer Ideologie gerne mal beide Augen zudrückt, aber jeglichen Widerstand dagegen mit politisch aufgeladenen Prozessen und komplett unverhältnismäßigen Strafen abhandelt. Wie schon bei vorangegangenen Prozessen soll hier ein Exempel statuiert werden, mit der klaren Drohung, jedeN, der/die gegen Nazis aktiv wird, solange zu drangsalieren, bis er/sie letztendlich klein beigibt. So wurde beispielsweise die Anmelderin einer Kundgebung gegen Nügida, eine Tarnorganisation der ultrarechten Partei „Die Rechte“, wegen des angeblichen Lauterdrehens eines Liedes zu einer Geldstrafe von 1400 € verurteilt. Durch diese Strategie der Schauprozesse und Einschüchterung wollen die Repressionsorgane ein Klima der Angst schüren. Angst vor der Kriminalisierung, Angst vor dem Widerstand, damit die RassistInnen und NationalistInnen von Pegida, AfD und Konsorten ungestört ihren menschenverachtenden Schwachsinn überall herausposaunen können.
Sie vergessen nur eins: Mit ihrer Klassenjustiz werden sie es niemals schaffen, uns zum Aufgeben zu bringen! Im Gegenteil mit jedem Prozess, jedem Strafbefehl, jeder USK-Prügelorgie wird unsere Wut nur größer, unser Widerstand notwendiger! So werden wir auch weiterhin jedes Mal, wenn die RassistInnen ihr Gedöns in die Öffentlichkeit tragen wollen, alles daran setzen, dieses Spektakel zu verhindern! So werden wir jeden Tag und überall, wo wir können, dieses System bekämpfen, das diese widerlichen Ideologien gedeihen lässt, aber jegliche Vorstellung von einer befreiten, besseren Gesellschaft im Keim zu ersticken versucht!

Kommt also am 25. April um 7:45 zur Soli-Kundgebung vor dem Amtsgericht Nürnberg-Fürth und beteiligt euch an der kritischen Prozessbegleitung (Prozessbeginn 8:30 im Saal 41/EG)!
Zeigt euch solidarisch mit den Betroffenen!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht –
ob auf der Straße oder im Gericht!