Kundgebung 18.04. // 16 Uhr Hallplatz Asylrechtsverschärfung stoppen!

Sa, 18.04.15, 16 Uhr

kein-mensch-ist-illegalAm 24.04.2015 wird im Deutschen Bundestag über einen „Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ debattiert. Dieser soll im Juli 2015 in Kraft treten und beinhaltet eine weitgehende Verschärfung des ohnehin schon menschenunwürdigen Asylrechts.

Kommt deshalb zu unserer Kundgebung am Samstag (18.04.) um 16 Uhr und beteiligt euch an der Aktion am Freitag (17.04.) um 16 am Weißen Turm.

Leider verwundert diese Entwicklung nicht. Der andauernde Rassismus, welcher in Medien, Politik und Gesellschaft ständig propagiert wird, hat in jüngster Zeit wieder einen Höhepunkt erreicht. Phänomene wie PEGIDA und Co. sind auf dem Vormarsch und auch längst hier in Nürnberg angekommen. Gehetzt wird gegen Muslime, Atheisten, Linke und Flüchtlinge.

Dass besonders Letztere von dieser Stimmungsmache betroffen sind, belegt der drastische Anstieg der Angriffe auf Asylsuchende seit Beginn der PEGIDA Aufmärsche. Handelte es sich in den 3 Monaten vor den Aufmärschen noch um 33 Übergriffe, hat sich die Zahl mit 76 Übergriffen in der selben Zeitspanne danach mehr als verdoppelt. Glücklicherweise gab es hier, wie auch in anderen Städten, massive Gegenproteste aus der Bevölkerung.

Auch einige der führenden PolitikerInnen aus den Regierungsparteien distanzierten sich öffentlich von den Rechtspopulisten. Gleichzeitig wird aber immer wieder von selber Seite betont, die „Sorgen der Bürger“ seien ernst zu nehmen. Nun sind es genau diese Parteien, die  sich für den neuen Gesetzesentwurf, ganz im Sinne von PEGIDA, verantwortlich zeigen.

Bereits im September 2014 passierte ein Gesetz zur Neubestimmung der Balkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“den Bundesrat. Für Angehörige von Minderheiten, für Homo – oder Transsexuelle und vor allem für Roma sind die Länder des Westbalkan keine „sicheren“ Herkunftsländer. Sie sind massiven Diskriminierungen ausgesetzt und Ziel von Übergriffen. Für Roma ist eine menschenwürdige Existenz dort oftmals nicht möglich. Die Einführung der neuen Bestimmungen würde tiefgreifende Einschnitte in den Leben zahlreicher weiterer Menschen bedeuten.

Die Konsequenzen des Gesetzesentwurfs

Gravierende Ausdehnung der Abschiebehaft

Der Entwurf des Innenministeriums steigert die Möglichkeit Geflüchtete in Abschiebehaft zu nehmen immens. Die Bestimmungen für eine „Fluchtgefahr“ würden so erweitert werden, dass die Konditionen dafür auf nahezu jeden Flüchtling zutreffen. Der Entwurf wirkt wie ein „Inhaftierungsprogramm“ für Asylsuchende.

Verschärfung der Ausweisungen, Einreise- und Aufenthaltsverbote

Ermöglicht werden auch die schnellere und konsequentere Ausweisung und Rückführung von Geflüchteten. Personen, deren Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft werden oder die nicht der gesetzten Ausreisefrist nachgekommen sind, sollen künftig ein Einreiseverbot für Deutschland erhalten. Außerdem werden solche abgelehnten Asylanträge, wie auch Folgeanträge und Zweitanträge (nach erfolgloser Durchführung eines Erstverfahrens in einem anderen EU-Land) gesetzlich als Beleg einer Einreise zum Zweck des Bezuges öffentlicher Leistungen gelten. Dies führt wiederum zu Arbeitsverboten und Leistungsausschlüssen.

Einschränkung der EU-Freizügigkeit

Auch die Verhängung von Wiedereinreiseverboten sowie die Beschneidung des Rechts auf Aufenthalt zur Arbeitssuche sind in dem Gesetz vorgesehen. Dafür bekommen die langjährig Geduldeten „die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben“, wie Innenminister De Maizière betonte, endlich einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Dass sollte allerdings selbstverständlich sein! Dass im Gegenzug aber all jene, als ungebetene Gäste abgeschoben werden sollen, die nicht auf dem Luftweg nach Deutschland gelangen oder als sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge verunglimpft werden, ist schlichtweg ein Verbrechen!

Tatsächlich wird die längst überfällige Bleiberechtsregelung für langjährige Geduldete nur auf wenige Fälle anwendbar seien. Das Kleingedruckte sorgt dafür, dass die Behörden einen Großteil der Geduldeten vom Bleiberecht ausschließen können. Die Begrenzung zielt auf die typische Duldungssituation: Wer nicht innerhalb der ihm gesetzten Ausreisefrist ausgereist ist, obwohl die Pflicht dazu bestand, soll vom Bleiberecht ausgeschlossen werden können. Der Gesetzgeber ermöglicht es damit den Behörden, das Bleiberecht nach eigenem Ermessen entweder anzuwenden oder nicht.

So wird im Kapitalismus der Wert eines Menschen ausschließlich an seiner wirtschaftlichen Verwertbarkeit gemessen. Bleiben kann nur wer profitabel ist. Flüchtlinge dagegen, die nur wegen der Armut fliehen, sind in diesem brutalen und bedürfnisfeindlichen System unbrauchbar. Und dass, obwohl ihre Armut genau von diesen System verursacht wird.

Solch eine menschenverachtende Logik wollen wir nicht länger hinnehmen! Aus diesem Grund laden wir euch zur unserer Kundgebung am 18.04.2015 ein, um den Verantwortlichen zu zeigen was wir von ihrer Politik halten. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 10.04. bis zum 18.04.! Erhöht den Druck auf die Regierenden mit vielfältigen,­ kreativen Aktionen. Verhindert dieses Gesetz mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Macht mit! Mischt Euch ein! Lasst nichts, aber auch gar nichts unversucht!

Nein zu den unmenschlichen und rassistischen Plänen der Bundesregierung!

Nein zum „Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung!“

Kein Mensch ist illegal!