Am Dienstag, den 21.10. fand ein Prozess gegen einen Antifaschisten vor dem Amtsgericht Fürth statt.
Der Antifaschist wurde wegen Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, während der Anti-BiSF Aktionen im Januar einem Neonazi ins Gesicht geschlagen zu haben. Letztendlich wurde der Nazigegner wegen Beleidigung verurteilt.
Im Frühjahr 2014 fanden in Fürth Stadtratswahlen statt. Im Vorfeld musste die Tarnorganisation des Freien Netz Süd (FNS) die Bürgerinitiative Soziales Fürth (BISF) Unterschriften sammeln um zur Wahl zugelassen zu werden. Die NaziaktivistInnen des BISF waren fast täglich vor dem Bürgeramt-Süd und dem Rathaus in Fürth um für ihre Tarnliste ahnungslose PassantInnen zur Unterschrift zu bewegen. Um den Antritt zu verhindern, wurden die Nazis von breitem antifaschistischen Protest begleitet. Immer, wenn die Nazis Unterschriften sammelten, waren engagierte AntifaschistInnen vor Ort um die BürgerInnen aufzuklären. Die Nazis reagierten mit Androhungen von Gewalt und mit einer Flut von an den Haaren herbeigezogenen Anzeigen gegen AntifaschistInnen, die von der Polizei bereitwillig aufgenommen wurden. Mit Hilfe dieser Anzeigen wollen Nazis an die Meldeadressen ihrer GegnerInnen kommen.
Das hat besonders in Fürth Brisanz; so haben Neonazis alleine in Fürth in den letzten Jahren einen Sachschaden von über 45.000 Euro verursacht, indem sie Autos demolierten und anzündeten, Fensterscheiben von Gewerkschaften und Infoläden einwarfen und Wohnhäuser mit Farbbeuteln bewarfen. Die Polizei legte wenig Ermittlungseifer an den Tag und kann bei keinem dieser Anschläge Ermittlungsergebnisse vorweisen.
Während der Unterschriftensammlung drohten die Nazis mehrfach mit Gewalt. Einen Höhepunkt erreichten die Drohungen, als am 20. Januar ein Antifaschist auf dem Weg zur U-Bahn mit einem Messer bedroht wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren inzwischen ein. Von besonderem Interesse ist, dass beim Prozess der im verbotenen FNS aktive Christoph Peipp, der damals den Antifaschisten mit dem Messer bedroht hatte, der angeblich Geschädigte war. Die einzige belastungszeugin war die bekannte Naziaktivistin und Spitzenkandidatin der BISF, Stella Ruff.
Schon vor dem Prozess versammelten sich rund 40 Antifaschisten vor dem AG gericht Fürth, um ihre Solidarität mit dem Angeklagten zu zeigen und auf die skandalöse Vorgehensweise der Justiz aufmerksam zu machen. Aufgrund der großen TeilnehmerInnenzahl auf der Kundgebung musste der Prozess in einen größeren Saal verlegt werden. Während des Prozesses widersprachen sich die Neonazis Peipp und Ruff massiv. Schnell wurde deutlich, dass die angeziegte Körperverletzung wohl nicht stattgefunden hat.
Der Staatsanwalt folgte naturgemäß natürlich trotzdem den abenteuerlichen geschichten der FaschistInnen und forderte eine Geldstrafe von 2000 Euro. Der Verteidiger des Angeklagten forderte einen Freispruch, da sich der „geschädigte“ Peipp und die Nazikaderin Ruff widersprachen. Der Richter verurteile den Antifaschisten dann wegen Beleidigung, eine Körperverletzung konnte er nicht erkennen. Der Nazigegner soll nun 600 Euro bezahlen.
Durch breites gesellschaftliches Engagement konnte im Januar verhindert werden, dass die Nazis zur Wahl antreten konnten. Trotz Gewaltdrohungen und einer Anzeigenflut ließen sich AntifaschistInnen nicht einschüchtern und standen solidarisch zusammen, was auch die große Beteiligung im Januar von über 2000 Menschen auf einer Demo gegen die BISF zeigte. Selbst der Oberbürgermeister Jung äußerte sich, dass er „richtig stolz“ auf das Engagement sei. Das nun ein Antifaschist aufgrund der Aussage von zwei stadtbekannten Nazis vor Gericht verurteilt wurde, ist ein Skandal. Die lokale Justiz zeigt mit ihrem Vorgehen, wie bereitwillig sie notwendiges antifaschistisches Engagement verfolgt und dadurch der Strategie der Nazis in die Hände spielt.