Immer schön biegsam bleiben – gefährliche Fahnen, empfindliche Polizisten

Am Mittwoch vor einer Woche fand vor dem Nürnberger Landgericht eine Berufungsverhandlung gegen einen jungen Antifaschisten statt. Doch ging nicht etwa – wie sonst so oft – der Verurteilte gegen das erstinstanzliche Urteil vor. Die Nürnberger Staatsanwaltschaft war es,
die in ihrem sattsam bekannten Verfolgungseifer einmal mehr übers Ziel hinaus schoss. Und sich prompt eine blutige Nase holte.

Im August letzten Jahres wurde in Langwasser gegen eine Kundgebung der NPD demonstriert. Ein breites Protestspektrum hatte sich versammelt. Die Straße zur Nazikundgebung wurde von couragierten AntifaschistInnen blockiert, jedoch später mit brutaler Polizeigewalt weggeknüppelt. Dabei riskierten sie schwerste Verletzungen, da gleichzeitig der Nazi-LKW mit hoher Geschwindigkeit einfuhr (Bericht).
Als die NPD – wiederum durch Polizeigewalt ermöglicht – wieder weggefahren waren, fand noch eine Antifa Demo zu einer nahe gelegenen (inzwischen geschlossenen) Nazilocation statt.

Dem Antifaschisten warfen die Ermittlungsbehörden vor, mit einer Fahnenstange auf schwer gepanzerte Polizeikräfte geschlagen zu haben. Dafür wurde er in erster Instanz auch wegen Körperverletzung verurteilt.
Doch angesichts dessen, dass die Fahnenstange aus biegsamen Plastik war und angesichts dessen, dass die PolizistInnen allesamt Körperpanzer aus Hartplastik trugen, betrug die Strafe 15 Arbeitsstunden und das
Schreiben eines Aufsatzes „Das Versammlungsrecht und seine Grenzen“. (Wir empfehlen der Richterin, wenn sie sich für so etwas interessiert, die Lektüre der Roten-Hilfe-Zeitung).
Die Courage, das Verfahren einzustellen, bewies die Richterin zwar nicht. Denn das wäre angesichts der „Tat“, eine Plastik-Fahne auf die Helme einer Horde von prügelnden BeamtInnen zu dätschen, sogar für ein
bürgerliches Gericht drin. Allerdings haben andere RichterInnen auch schon ganz anders zugelangt.

Der beißwütigen Nürnberger Staatsanwalt schmeckte das gar nicht. Schließlich war eine FAHNE mit im Spiel! Und das ist in den Augen der StaatsjuristInnen – wie wir seit Deniz‘ Verfahren wissen – eine ganz
gefährliche Waffe. Dass biegsame Plastikstangen – wie in diesem Fall – in Fussballstadien die einzig erlaubten sind, da die Verletzungsgefahr geringer ist, spielt in ihren Augen keine Rolle. Konsequent wie sie ist, ging die Staatsanwaltschaft in Berufung und forderte, es müsse eine Verurteilung wegen gefährlicher (!) Körperverletzung her. Schließlich sei ja ein gefährlicher Gegenstand zum Einsatz gekommen.

Und so kam es zur erneuten Verhandlung – diesmal eine Instanz höher. Neben den Beteiligten hatten sich einige UnterstützerInnen eingefunden, um sich mit dem Angeklagten solidarisch zu zeigen. Nach Einführung des vorsitzenden Richters gings ans Eingemachte Das Schöffengericht begutachtete die Fahne, der Staatsanwalt begutachtete die Fahne, der Anwalt begutachtete die Fahne. Das Gericht zog sich zurück um über das Ergebnis der In-Augenscheinnahme zu beraten: Wohl handelt es sich bei der Fahne um einen Gegenstand, aber im Gesetz steht nun einmal, dass dieser auch gefährlich sein muss. Das Gericht kam
zu der weisen Einsicht, dass das bei einem biegsamen hohlen Plastikstecken nicht gegeben ist.
Kleinlaut nahm der Staatsanwalt die Berufung zurück. Die Kosten trägt die Staatskasse, also wir alle.

So erfreulich es ist, die Blamage der Staatsanwaltschaft zu sehen. Dennoch zeigt sich: Sie lassen nicht locker. Wo immer sich die Gelegenheit bietet, Linke zu kriminalisieren, wird die Chance genutzt:
Die Polizei sorgt mit einer eigentümlichen Empfindlichkeit, was geäußerte Meinung und (oft ungewollter) Körperkontakt anbelangt, dafür, dass genügend Beleidigungen, Widerstandshandlungen und
Körperverletzungen am Ende eines Demotages geschehen sind. In den Ermittlungsverfahren kommt es dann reihenweise zu rechtswidrigen Maßnahmen, wie illegale Überwachungsmaßnahmen, Hausdurchsuchungen ohne
richterliche Anordnung oder einfach ein teilweise irrsinniger Ermittlungsaufwand bei Bagatelldelikten. Rund machen das dann die Schreibtischtäter der Staatsanwaltschaft, indem sie im Verfolgungs- und
Anklageeifer, Tatbestände so weit wie es nur geht ausdehnen. Dabei haben sie nicht nur den/die jeweiligen AngeklagteN im Visier, sondern eine generelle Ausweitung staatlicher Sanktionsmöglichkeiten. Dabei schießen sie zwar mal übers juristisch Vertretbare hinaus, wie in diesem Fall – aber hey, einen Versuch war es Ihnen wert.

Wir steuern jedenfalls weiterhin dagegen, stehen solidarisch allen von staatlicher Repression Betroffenen bei und lassen uns keinesfalls einschüchtern.