2 Wochenenden Knast für Antifa

Die Rote Hilfe informiert:

Am Montag, 22. April fand ein Prozess gegen einen Antifaschisten statt.
Es ging sowohl um den 31.März ’12, jener Antifa-Demo gegen Naziterror, wegen der auch Deniz eingeknastet wurde, als auch um den 01.August ’12, als in Langwasser die Polizei den Nazis den Weg freiprügelte.

Bzgl. des 31.März wurde dem Genossen vorgeworfen, mit einer Fahne in Richtung Polizei geschlagen zu haben. Ganz so absurd wie bei Deniz verlief es nicht, doch auch hier war der Verfolgungswille der Repressionsorgane mal wieder größer, als die Fakten es hergaben. Denn auf den ‚Beweis’videos war der Antifaschist gar nicht zu identifizieren. Daraufhin wurde das Verfahren diesbezüglich eingestellt.
Doch die Rote Hilfe kritisiert auch diese Entscheidung: Die Praxis, dass in solchen Fällen Einstellungen angeboten werden, ist recht verbreitet. Dabei wird immer zwischen den Zeilen mitgeteilt, „Nimm das Einstellungsangebot an, oder das Verfahren dauert viel länger und wird damit teuer“. Wenn ein Beweis nicht möglich ist, warum wird der Angeklagte dann nicht freigesprochen?

Für die Geschehnisse in Langwasser wurde der Antifaschist für das angebliche Werfen einer Flasche, das Schlagen mit einer Fahne sowie Beleidigung zu zwei Wochenenden Jugendarrest und 450€ an eine gemeinnützige Organisation verurteilt. Verletzte gab es zwar keine, wohl aber Polizisten, die allesamt (natürlich nicht abgesprochen – das macht doch keiner) bezeugten, der Angeklagte habe geschlagen, geworfen und beleidigt.

Nicht ins Verhältnis dazu setzte das Gericht die tatsächlichen Vorgänge an diesem Tag:
AntifaschistInnen hatten -ohne jegliche Eskalation- den Zufahrtsweg der Nazis blockiert. Als deren Kundgebungs-LKW unter Gefährdung aller Anwesenden dann mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Blockade zufuhr, prügelte das USK die Antifaschisten auseinander.

Dabei kam es nachvollziehbarer Weise zu Momenten der Gegenwehr. Dasselbe Spiel wiederholte sich, als die Nazis wieder wegfahren wollten. Unbehelligt von der Polizei blieben allerdings die Nazischläger, die nach ihrer Abfahrt kurz anhielten, ausstiegen und zwei Radfahrer, die vor ihnen fuhren, attackierten.

Im Nachgang hagelte es Kritik an der Polizei. Das „Fürther Bündnis gegen Rechts“ erstattet Anzeige, weil BeamtInnen eines ihrer Plakat zerstörten. Öffentliche Vorwürfe kamen von antifaschistischen Organisationen, von Autonomen bis zum Landkreisbündnis gegen Rechts Weißenburg-Gunzenhausen, von Verdi, von StadträtInnen und Landtagsabgeordneten.
Doch nicht gegen Polizei oder die Nazis wurden wegen dem 31.03. und dem 01.08. bereits mehrfach ermittelt – Wohl aber gegen mindestens ein Dutzend AntifaschistInnen.
Das ist Repression – wenn sich linke AntifaschistInnen für legitimen zivilen Ungehorsam verprügeln lassen müssen und danach die Bewegung mit Verfahren überzogen wird.

Wir halten demgegenüber weiter fest:
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
Wir sind solidarisch mit allen, die von Repression betroffen sind.