Am heutigen Mittwoch, den 14. November fand der vierte und letze Prozesstag gegen unseren Genossen Deniz statt. Auch an diesem Tag versuchte die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwältin Ulrike Pauckstadt-Maihold, alles daran zusetzen ihren Schauprozess zu „legitimieren“. Die bis dahin vorgelegten Indizien in Form von fragwürdigen und abgesprochenen Bullenaussagen, Videofilmen, Fotos und Überwachungsbändern waren mehr als ungenügend um darauf etwas oder jemanden erkennen oder gar identifizieren zu können – außer den Übergriff und Prügelorgien seitens der Bullen. Da selbst dem Vorsitzenden Richter Dieter Weidlich diese bis dahin vorgelegten „Beweise“ für eine Verurteilung nicht ausreichten genug waren musste zumindest noch eine eindeutige Identifizierung her. Diese lieferte auch gleich die 26. jährige Bullenfrau Bettina S. (Name geändert). Bettina selbst ein Opfer der tödlichen Fahnenstiche, so sagt Sie aus, kann den Angeklagten aufgrund seiner „markanten Gesichtszüge“ eindeutig Identifizieren.
Dies reichte nun auch schon Richter Weidlich aus, zwar nicht genug um den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach einer Verurteilung wegen fünffachen versuchten Totschlags nachzukommen, jedoch genug um daraus Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch zu konstruieren und Deniz zu zweieinhalb Jahre Haft zu verurteilen.
Nach der Urteilsverkündung ließ auch gleich Weidlich von seinen Prügelknaben den Gerichtsaal räumen da er sich gestört fühlte.
Weitere Berichte zum Prozesstag:
linksunten (14.11) | NN (14.11) | SZ (14.11) | JungeWelt (15.11)