Am 09. Februar schloss die Sonderkammer am Obersten Gerichtshof die beiden Parteien D3M und Askatasuna von den bald stattfindenden Wahlen aus. Als Grund für derartige Verbote werden immer die gleichen an den Haaren herbeigezogenen Argumente anführt, es handele sich um ETA-Mitglieder, welche Tätigkeiten der im Jahr 2003 verbotenen Partei Batasunsa fortführen wollen.
Während es sich bei der Partei „Demokratie für drei Millionen“ (D3M) um eine neue Formation handelte, steht Askatasuna seit 1998 im Wahlregister und nahm 2001 an den Regionalwahlen in Konkurrenz zu Batasuna teil, die jetzt angeblich hinter ihr stehen soll. 600 Listen und Parteien wurden über diese Begründung bereits von den Wahlen in Spanien ausgeschlossen, sowie kürzlich die beiden baskischen Linksparteien EAHK und ANV.
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