Am 27. Januar findet in Mannheim eine überregionale Demonstration gegen Berufsverbote im Allgemeinen und das nunmehr seit drei Jahren bestehende Berufsverbot gegen unseren Genossen Michael statt. Für das Berufsverbot ausschlaggebend war seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, von der er nicht bereit war, sich zu distanzieren.
Treffpunkt: 13 Uhr, Paradeplatz, Mannheim
Aufruf für die Anti-Berufsverbots-Demo
am 27.01.2006 in Mannheim
Zu Beginn des Jahres 2007 wird der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in einer Berufungsverhandlung über das mittlerweile seit drei Jahren andauernde Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy entscheiden. Seit Anfang des Jahres 2004 wird dem Pädagogen aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert. Im September 2005 hat sich Hessen dieser Maßnahme angeschlossen und Michael eine bereits zugesagte Stelle verweigert.
Seit inzwischen mehr als 14 Jahren wird Michael vom Verfassungsschutz überwacht. Für das Berufsverbot ausschlaggebend war seine Mitgliedschaft in der seit 1999 existierenden Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD), von der er sich auch weiterhin nicht distanzieren will.
Geschichtspolitik im Sinne einer wieder zur Großmacht erstarkten BRD
Im Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird das Berufsverbot mit der Behauptung begründet, die Antifaschistische Initiative zeichne ein „diffamierendes Bild unseres Staates“.
Belegt wird dies an einer Passage im Grundsatzpapier der AIHD, in der sie feststellt, dass es „zwischen Nationalsozialismus und BRD Kontinuitäten“ gegeben habe. Diese eigentlich banale Feststellung lässt sich nicht nur in jedem Geschichtsbuch nachlesen. Mit der militärischen Zerschlagung des Nationalsozialismus war weder ein grundsätzlicher Gesinnungswandel bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung verbunden, noch wurden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Eliten entmachtet. In den Chefetagen der Wirtschaft, in der Justiz, der Politik und in der wiedergegründeten Armee verfolgten sie ihre Interessen im bürgerlich-demokratischen Gewand weiter.
Gerade im Bereich des politischen Strafrechts gibt es Kontinuitäten zwischen Nationalsozialismus und BRD en masse. Auch die gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote haben ihre Wurzel im nationalsozialistischen „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, mit dem Jüdinnen und Juden, KommunistInnen und SozialdemokratInnen aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurden. Der Verfassungsrichter, aus dessen Feder das Grundsatzurteil von 1975 stammt, mit dem die Berufsverbote die höchsten richterlichen Weihen bekamen, war der ehemalige SA-Rottenführer Willi Geiger, der seine juristische Dissertation 1942 über die Frage schrieb, wie Jüdinnen und Juden sowie „andere Schädlinge an Volk und Heimat“ aus dem Beruf des Schriftleiters zu entfernen seien.
Trotz dieser offensichtlichen Tatsachen führt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung aus: „Mit solchen Ausführungen werden die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten. Hier wird die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert, es wird kaum verhüllt zum Kampf gegen die Grundlagen unseres Staates und die ihn tragende Gesellschaft aufgerufen. Es ist geradezu das Kennzeichen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, dass sie mit der extrem autoritären, im Rechtswesen völlig willkürlichen und insgesamt menschenfeindlichen Staatsordnung des so genannten Dritten Reiches radikal gebrochen hat und eine in jeder Hinsicht gegenteilige Ordnung verwirklicht. Wer dies grundsätzlich leugnet, wendet sich gegen diese Verfassung.“
Dass die BRD-Gesellschaft mit dem Nationalsozialismus vollkommen gebrochen habe, gehört zu den offensichtlichen Geschichtslügen, die von der BRD besonders hartnäckig verteidigt werden, weil die Anerkennung der historischen Fakten Deutschland immer noch moralische und politische Grenzen setzen würde, wenn es darum geht, wieder wirtschaftlich, politisch und militärisch seine Machtinteressen weltweit durchzusetzen. Dass hier ausgerechnet von einem Geschichtslehrer verlangt wird, die Geschichte Deutschlands öffentlich reinzuwaschen und dabei die Augen vor jeglichen historischen Tatsachen zu verschließen, ist Ausdruck einer zynischen staatlichen Geschichtspolitik, die ihrem Staatsvolk nicht nur seine Handlungen, sondern auch seine Gedanken und sogar eine staatlich geschönte und verfälschte Version von Vergangenheit verordnen will.
Darüber hinaus verfolgen die staatlichen Repressionsorgane mit dem Berufsverbotsverfahren weitere folgenreiche Strategien:
Berufsverbote als besondere Form staatlicher Repressionsmaßnahmen
Zunächst ist festzustellen, dass sich die Praxis der Berufsverbote grundlegend von anderen staatlichen Repressionsmaßnahmen gegenüber systemkritischen AktivistInnen unterscheidet: Während bei anderen Formen politischer Verfolgung in der Bundesrepublik den Betroffenen ein konkreter Verstoß gegen Gesetze „nachgewiesen“ werden muss, kommt bei den auf dem Radikalenerlass basierenden Verfahren ausschließlich die Zugehörigkeit zu einer politisch unliebsamen Gruppe zum Tragen. Damit werden die politische Meinung und das daraus resultierende persönliche Engagement an sich kriminalisiert, was die inoffizielle (Wieder-)Einführung des „Gesinnungsverbrechens“, wie es aus dem Nationalsozialismus bekannt ist, bedeutet. Eine weitere Besonderheit der Berufsverbote ist ihr vollständiges Losgelöstsein von den staatlichen Strafverfolgungsbehörden, indem an Stelle eines Gerichts das Oberschulamt das Urteil fällt. Grundlegende Informationen zu den einzelnen Fällen kommen vom Innenministerium und dem diesem zuarbeitenden Landesamt für Verfassungsschutz, das dadurch den Status einer Ermittlungsbehörde erhält. De facto bedeutet das die Abkehr von der generellen Unschuldsvermutung, da hier eine Umkehr der Beweislast stattfindet: Die staatlichen Behörden müssen dem Betroffenen kein konkretes Vergehen nachweisen, sondern es liegt an ihm selbst, seine Verfassungstreue unter Beweis zu stellen. Der staatliche Repressionsapparat greift sich einen Einzelnen stellvertretend für alle anderen heraus und bedroht ihn konkret in seiner Existenzgrundlage.
Folgen des Berufsverbots für die politische Gruppe des davon Betroffenen
Für die politische Gruppe, in der der Betroffene seit längerem aktiv ist, hat das selbstverständlich tief greifende Folgen: Über sie bricht quasi über Nacht von außen ein staatlich gelenkter Angriff ein, mit dem sie nun – in welcher Form auch immer – umzugehen hat. Bei Paragraf 129a-Angriffen auf ganze Polit-Kollektive müssen sich mehrere Menschen, die nach Ansicht des Staates hauptsächlich den in Beschuss genommenen Zusammenhang bilden (im Göttinger Antifa [m]-Verfahren beispielsweise waren das damals 17 Personen), zusammensetzen und gemeinsam eine Antirepressions-Strategie erarbeiten. In einem Berufsverbotsfall wird ein/e EinzelneR aus dem Gruppenzusammenhang herausdestilliert, um an ihm die Unverträglichkeit seiner angeblichen Weltanschauung mit der Ausübung eines im staatlichen Bildungssektor angesiedelten Berufes nachzuweisen – und ihn auf Grund seines persönlichen politischen Engagements dann nicht zuzulassen.
Folgen des Berufsverbots für die radikale, außerparlamentarische Linke
Gleichzeitig wird die Solidarisierungsfähigkeit der linksradikalen Szene permanent auf eine harte Probe gestellt, weil sich der Kampf gegen staatliche Repression zwangsläufig an der Einhaltung aktueller bürgerlicher Grund- und Menschenrechte zu orientieren hat und eine Auseinandersetzung mit territorialstaatlichen Verfassungsrichtlinien abnötigt. Die radikale Linke hat sich dann plötzlich auf einem Terrain zu bewegen, das definitiv nicht ihr ureigenstes ist. Im Gegenteil: Im Berufsverbotsfall präsentiert sich der bürgerliche Staat, dessen Überwindung sich die radikale Linke zum Ziel gesetzt hat, erwartungsgemäß als Agentur kapitalistischer Formierung, die sich nach der Entlarvung vermeintlich staatszersetzender oder -gefährdender „Elemente“ (zu denen Menschen mit politisch motiviertem Berufsverbot nun mal zu zählen sind) vor diesen zu schützen vermag. Und die staatlichen Behörden, die dann in Bewegung gesetzt werden, sind allesamt logischerweise von der Weltanschauungsebene einer radikalen Linken so weit entfernt, dass ein Zusammenkommen ausgeschlossen ist.
Das heißt: Einerseits kann der Staat über den juristischen Weg (in diesem Falle gibt es leider keinen anderen) nur „geknackt“ werden, wenn ihm und seinem Institutionenensemble plausibel nachgewiesen werden kann, dass er sich in seiner Existenz nicht bedroht fühlen muss, wenn es mal ein überzeugter Linker in den staatlichen Bildungssektor schafft. Mit linksradikaler Politik im engeren Sinne hat das dann aber zunächst nichts zu tun.
Daher greift es der radikalen Linken zu kurz, sich nur darum zu bemühen, dass ein Mensch jenen Beruf ergreifen kann, den er sich nun einmal ausgesucht hat. Ihr ist fundamentale Kritik an den herrschenden, bürgerlich-kapitalistischen Verhältnisse wichtiger, als irgendjemanden in genau diese Verhältnisse hineinzuhieven.
Dennoch ist es für eine solidarische Linke von zentraler Bedeutung, den Kampf gegen das Berufsverbot nicht als Bemühen um einen einzelnen Arbeitsplatz zu betrachten, sondern als das, was er wirklich ist: als Kampf gegen eine bestimmte Form staatlicher Repression, die Linke aus zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens fernhalten will.
Aber was ist der Staat nun wirklich?
Die BRD ist trotz aller Europäisierungstendenzen immer noch ein räumlich geschlossenes Herrschaftsgebiet mit Zentralgewalt und verallgemeinerter Staatsbürgerschaft, in dem das Funktionieren der kapitalistischen Verwertungslogik möglichst reibungslos gewährleistet werden soll. Da der bürgerliche Nationalstaat konstitutives Merkmal des Kapitalismus ist, äußern sich die im kapitalistischen Vergesellschaftungsmodus enthaltenen sozialen Widersprüche und Antagonismen in der „Besonderung“ des Staates gegenüber der Gesellschaft. Im Staat verkörpert sich also ein über die gesellschaftlichen Ungleichheits-, Ausbeutungs- und Herrschaftsverhältnisse hinausgehender allgemeiner Wille. Und erst die in der relativen Autonomie des BRD-Staates sich äußernde Formbestimmung des Politischen erlaubt es, die permanent von grundlegenden Konflikten geprägte kapitalistische Gesellschaft bestandsfähig zu machen. Und diese Bestandsfähigkeit muss eben ständig verteidigt werden – gegen alle Kräfte, die sie gefährden könnten. Gefährdet wird die Situation aber nicht von individualisierten Menschen, die nur noch als konkurrierende WarenbesitzerInnen und PrivateigentümerInnen erscheinen und – von staatlichen Institutionen und Mechanismen beeinflusst – unabhängig von ökonomischen, sozialen und kulturellen Zusammenhängen bestimmt und organisiert werden. Individuen, die sich – austauschbar, wie sie sind – in einer prinzipiell schrankenlosen Mobilität der Herrschaft des Marktes unterzuordnen haben, um überhaupt überleben zu können, sind ungefährlich.
Gefährdet wird das (an sich krisenhafte) System kapitalistischer Vergesellschaftung von Menschen, denen die Notwendigkeit zu emanzipatorischem, also ungleichheitsüberwindendem Engagement bewusst geworden ist und die mit dieser Bewusstwerdung breitere Kreise zu erreichen versuchen. Menschen, die versuchen, der staatlichen Einflussnahme, die möglichst vor der Herausbildung eines kritischen Bewusstseins greifen soll, entgegenzuarbeiten.
Zwar verliert das staatliche Institutionenensemble auf vielen gesellschaftlichen Bereichen an Einfluss, aber eigentlich nur dort, wo es davon ausgehen kann, dass die kapitalistische Verwertungslogik auch weiterhin in funktionalen Bahnen verläuft. So zieht sich der Staat zunehmend aus Bereichen zurück, die er bisher als sein Aufgabengebiet betrachtet hatte: vom öffentlichen Nahverkehr bis zur Gesundheitsfürsorge, aus sozialen Sicherungssystemen wie aus dem subventionierten Kultursektor. Gleichzeitig ist aber eine massive Ausweitung staatlicher Aktivität z.B. in den Bereichen Militär und Repression zu beobachten.
Die Schule scheint jedenfalls – das haben diverse, anders gelagerte Repressionsfälle oder Verfügungen zur Genüge bewiesen – nicht zu jenen Bereichen zu gehören, die der staatlichen Kontrolle entzogen werden könnten. Hier sollen ja die jüngeren Mitglieder der „deutschen“ Gesellschaft zu staatskonformen, leistungsstarken, mobilen, flexiblen und karrieristischen StaatsbürgerInnen, die keinen Widerstand leisten, herangeklont werden – und nicht zu kritischen, selbstreflexiven, sozial engagierten PolitaktivistInnen mit historischem Bewusstsein. Deshalb sollen auch die LehrerInnen kein außerparlamentarisches oder nichtstaatliches antifaschistisches Engagement an den Tag legen, eben weil sie als LehrerInnen in ihrer Rolle als FormerInnen staatshörigen Nachwuchses aufgehen müssen. Und das Verwaltungsgericht wird dann durch seine Entscheidung, jemandem aus politischen Gründen ein Berufsverbot auszusprechen, zum Vollstrecker einer auf dem Boden staatsideologischer Prämissen urteilenden Gesinnungsjustiz, bei der das immerwährende Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des verfassten Regierungssystems in eine vollständige Entpolitisierung des BeamtInnentums transformiert werden soll. Und das schreckt dann auch wiederum Menschen aus der radikalen Linken ab, die LehrerInnen werden wollen und aus diesem Grunde alle Handlungen zu vermeiden suchen, die sie in die Nähe der damit etikettierten Gruppierungen bringen könnten. Das fängt bei der Mitgliedschaft beispielsweise in der Roten Hilfe an und hört bei der Teilnahme an einer antifaschistischen Demonstration auf! Die Schere im Kopf setzt an, lange bevor politisches Bewusstsein entstehen oder gar die Entscheidung zu politischem Handeln fallen kann. Indem jegliche Systemkritik außerhalb des gesellschaftlich Denkbaren angesiedelt wird, beginnt die ideologische Zurichtung weit vor dem Moment, an dem sie überhaupt als staatliches Handeln begriffen wird.
Damit erweitert der Staat mit solchen Fällen zunehmend seine repressionstechnischen Zugriffsmöglichkeiten. Er kommt an Bereiche heran, die ihm vorher verwehrt waren. Und zum Schluss will er dann nicht nur wissen, mit wem die Menschen, die bei ihm angestellt werden, verkehren, was sie mit ihrem Geld machen, welche kosten- beziehungsweise leistungseinschränkenden Krankheiten sie haben (werden), sondern auch, was in ihren Köpfen vor sich geht, also welcher Gesinnung sie sind.
Dem bürgerlich-kapitalistischen Staat die Grundlage entziehen!
Gegen geschichtspolitische Fälschungen des Staates!
Für die Abschaffung der Geheimdienste!
Für die Einstellung und Rehabilitierung Michael Csaszkóczys und die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote!
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABa-Wü)
Antifaschistisches Aktionsbündnis Rhein-Neckar (AARN)