Der Staat zeigt seine Zähne…
Seit dem 09.04.2013 sitzt Sybille in Beugehaft in Frankfurt-Preungesheim. Sie sitzt im Knast, weil wie der Name schon sagt, hier ein Mensch „gebeugt“ werden soll hinter Gittern. Sybille hatte die Aussage als Zeugin im Prozess gegen Sonja und Christian im RZ Verfahren konsequent verweigert und bereits dafür eine Geldstrafe kassiert. Sie sitzt nun hinter Gittern, aus einer Überzeugung, die der Staat versucht zu brechen, mit Knast, also der Isolation vom Umfeld.
Deshalb ist es wichtig das wir ihr unsere Solidarität zeigen! Jetzt, überall!
Der Staat zeigt seine Zähne, sorgen wir für Zahnausfall!
Die Androhung, in Gerichtsverfahren eine Beugehaft zu verhängen gegenüber Menschen, die nicht Aussage willig sind, wurde in Prozessen der vergangenen Jahre immer wieder von den staatlichen VertreterInnen in den Raum geworfen. Die letzten vollstreckten Beugehaft-Androhungen liegen jedoch bereits etwas zurück. Fast schien es BeobachterInnen von politischen Prozessen ein kleiner Sieg zu sein, dass dieses offensichtliche vollkommen idiotische Mittel gegen politische Menschen nicht mehr zum Einsatz kommt.
Die Haftdauer bei einer Beugehaft ist begrenzt, maximal 6 Monate durchführbar. Trotz der Tatsache, dass der Zeitraum bei einer Beugehaft überschaubar bleibt und somit auch für das politische und soziale Umfeld „regelbar“ ist, wird der Mensch, der selber in die Beugehaft gehen muss, aus seinem sozialen Gefüge komplett raus gerissen. Der Beugehaftalltag ist immer wieder gekennzeichnet von diversen Schikanen im Vollzugsalltag, denn hier geht es für die Justizbehörden und die Staatsanwaltschaft ja nun darum, den Menschen innerhalb eines halben Jahres „zu beugen“. Postkontrollen und – zensur, verweigerte Einkäufe, Besuchsverbote, Verlegungen innerhalb der Knäste etc., alles Mittel der Justiz, die wir aus vergangenen Fällen kennen.
Sybille hat sich dennoch entschieden diesem Druck nicht nachzugeben und ging mit einem starken Signal in die Haft. Und was passiert hier draußen bisher? Kaum etwas! Das muss sich ändern! Es ist, auch wenn für viele innerhalb der radikalen Linken vielleicht ein direkter Bezug zum Verfahren fehlen mag, eine solidarische Pflicht, sich hinter, bzw. vor unsere politischen Gefangenen zu stellen. Hier findet ein Schlagabtausch zwischen Menschen statt, die auch nach 30 Jahren ihrer Überzeugung, ihrer Einstellung zum Leben, ihren geführten Kämpfen, treu gegenüber sich bleiben und einer Staatsanwaltschaft bzw. einem Gericht, was versucht, den Druck zu erhöhen und die Beteiligten als Kriminelle und unpolitische handelnde Individuen zu isolieren. Zeigen wir vielfältig, dass wir hinter Sybille, Sonja & Christian stehen! Dass sie Teil von uns sind und zu uns gehören! Schreibt es an jede Wand: „Wer das Recht spricht, hat die Macht, bis…“
Wir fordern die sofortige Freilassung von Sybille, Sonja und Christian!
Wir warnen das Gericht eindeutig, den Bogen zu überspannen!
Solidarische Grüßen euch Sybille, Sonja und Christian! Wir sind für euch da!
Sybille in einer Erklärung zum Prozess:
„Vor 30 Jahren wurde ich vom Frankfurter Oberlandesgericht allein aufgrund von Aussagen meines damaligen Verlobten Hermann Feiling verurteilt, die nicht nur ich damals für nicht verwertbar hielt.
Hermann war im Juni 1978 bei einer Explosion in seiner Wohnung schwer verletzt worden, nachdem ein Sprengsatz für das Argentinische Konsulat in München – es war 1978 und Fußballweltmeisterschaft in der damaligen Diktatur Argentinien – vorzeitig explodiert war. Keine 24 Stunden, nachdem er in einer Operation beide Augen verloren hatte und die Beine bis kurz unter dem Becken amputiert worden waren, begannen die Vernehmungen durch Staatsanwaltschaft und Polizei. Das ging so weiter bis in den Oktober 1978 hinein, wofür man Hermann noch in einer Polizeikaserne (!) „unterbrachte“ – alles ganz ohne Haftbefehl. […]
Es war nicht meine Entscheidung und schon gar nicht die von Hermann, die Vorgänge von vor 34 Jahren wieder hervorzuholen. Aber wenn das Frankfurter Landgericht es jetzt so entschieden hat, dann muss auch und vor allem der Umgang von Polizei und Justiz mit Hermann im Jahre 1978 Gegenstand des gegenwärtigen Prozesses sein. Dies ist der Kern meiner „Gesinnung“ – die Staatsanwaltschaft bezeichnete mich als „Gesinnungstäterin“ – und meiner Haltung zu diesem Prozess.
Meine Entscheidung zu schweigen, entspringt nicht Lust und Laune, wie die Vorsitzende Richterin mir vorhielt. Ich habe sie mir reiflich überlegt, insbesondere auch, weil die schwerwiegenden Konsequenzen nicht nur mich betreffen, sondern natürlich meine Familie und die Wohngemeinschaft mit Hermann mit. Und darüber entscheidet das Gericht – und nicht ich.
Ich habe für mich entschieden, in diesem Prozess keine weiteren Aussagen zu machen.“
Sybille
Entnommen aus: Swing – autonomes Rhein-Main-Info, No. 180