Kriminalisierung von Antifaschismus auch im neuen Jahr – wieder Antifa trotz dürftiger Beweise wegen 31. März verurteilt.

Pressemitteilung der Roten Hilfe:
Heute wurde vor dem Amtsgericht Nürnberg erneut ein Prozess gegen einen Nürnberger Antifaschisten wegen der Demonstration am 31. März 2012 geführt. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, in der Soldanpassage, wo eine Polizeikette auf DemonstratInnen einschlug, die ihr Demonstrationsrecht auch in der Innenstadt wahrnehmen wollten, einen Polizisten getreten zu haben. Außer Schmerzen im Unterleib, die nach 15 min. abklangen, ist dem Polizisten nichts dabei geschehen.

Trotz undeutlicher Beweislage – Der Geschädigte und sein Kollege konnten niemanden identifizieren –
wurde der Angeklagte zu 8 Monate Bewährungsstrafe und 150 Arbeitsstunden verurteilt. Möglich wurde die
Verurteilung erst, nachdem ein Beamter der politischen Polizei nachträglich geladen wurde, der zwar nicht
vor Ort war, sich aber „100% sicher“ war, den Angeklagten zu erkennen. Auf Frage wie er das bewerten
könne, gab er lapidar an, den Angeklagten als Flugblattverteiler von Bildungsdemonstrationen zu kennen.
Derselbe Beamte hatte auch in anderen Verfahren hohen Belastungseifer bewiesen und „identifizierte“
schonmal Angeklagte auf Fotos wieder, bei denen selbst die Staatsanwaltschaft niemanden erkennen konnte.
Daran wird deutlich, dass jemand, der regelmäßig sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrnimmt,
schnell polizeibekannt ist. Und dann genügt die Aussage eines Beamten, der nicht einmal Augenzeuge war,
um eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Schließlich kritisieren Prozessbeobachter auch die hohe Strafe. Acht Monate für jemanden, der nicht
einschlägig vorbestraft ist, bei einer einfachen Körperverletzung bei der keine Schäden eintraten, ist
überzogen. Die Richterin sprach in ihrer Begründung davon, der Angeklagte hätte durch sein Verhalten die
Situation angefacht. Doch die Gewalt in dieser Situation – das sagte im Prozess sogar ein Polizist aus – ging
zuerst von der Polizei aus. Zwar bewegten sich DemonstrantInnen jenseits der genehmigten Route, um in der
Innenstadt zu demonstrieren, die ersten Schläge und Tritte kamen jedoch von Polizisten. Es kann also nicht
die Rede davon sein, der Angeklagte habe etwas angefacht, im Gegenteil hatte er nur reagiert.
Resumee zieht ein Sprecher der Roten Hilfe: „Was wir vor einem halben Jahr befürchteten, hat sich
bewahrheitet. Polizei und Justiz haben sich in eine regelrechte Kampage zur Kriminalisierung
antifaschistischer Aktionen 2012 gestürzt. Während anfangs die Polizei-Presse von einem ‚weitestgehend
friedlichen‘ Tag sprach, wurden später immer mehr Ermittlungsverfahren eingeleitet, die allesamt mit
vergleichsweise hohen Strafen endeten.“

Der politische Wille dahinter wurde heute bei einem weiteren Detail deutlich: Der Beamte der politischen
Polizei sagte aus, dass es üblich sei, dass sich verletzte Polizisten unmittelbar nach einer Demo Einsatzvideos
ansehen, um darauf Täter zu identifizieren. Warum der Geschädigte dann erst am 27. Juni Strafantrag stellte
– fast 3 Monate nach der Demo aber 3 Tage vor Fristablauf für den Antrag– blieb unklar.
Die Rote Hilfe kündigt an, weitere Repression gegen AntifaschistInnen in Nürnberg genau zu beobachten.
Bereits jetzt wissen wir von Verfahren wegen dem 01. August in Langwasser, der ebenfalls von skandalösem
Verhalten der Polizei geprägt war. Die Rote Hilfe organisiert Solidarität mit allen, die aufgrund politischer
Aktionen verfolgt werden; in Nürnberg sind das momentan häufig AntifaschistInnen. Skandalös für eine
Stadt, in der der NSU drei Menschen ermordete und es eine aktive Naziszene gibt. Aber dazu fiel den
Ermittlungsbehörden nur ein, zur Tarnung Döner-Buden zu gründen und das Millieu der Opfer zu
verdächtigen.